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Carolo-Hesychiani“ durch den Rector Bürcklin[1], erkennen wir die Absicht, von dem früheren Gerüste der Logiklehrer vieles Ueberflüssige auf die Seite zu schaffen. Auch über Moralphilosophie ließ der gleiche Schulmann einen Leitfaden 1727 in seinem Wohnorte drucken. Aber außer diesen beiden Disciplinen kommen in dem auf 4 Semester berechneten Kurse auch Naturrecht und Metaphysik abwechselnd in den halbjährlich veränderten Schematismen vor und für die lateinischen Disputirübungen blieben fortwährend 1 oder 2 besondere Wochenstunden bis in den Anfang des 19. Jahrhunderts bestimmt. Daß schon Bürcklin bei seinen lateinischen Vorträgen doch auch deutsche Antworten seiner Zöglinge zuließ, ist bereits oben erwähnt worden und bezeichnet den allmählichen Uebergang zu der Herrschaft, die man der deutschen Sprache nicht sehr lange nachher auch auf den Kathedern immer allgemeiner einräumte. – Einer von Bürcklin’s Nachfolgern, Maler, welcher neben seinen Hauptfächern, Mathematik und Physik, unter Anderem auch Philosophie und Hebräisch zu lehren bekam, berichtet im März 1740, er habe im verflossenen Winter Naturrecht nach Puffendorf’s Werk de officio hominis et civis vorgetragen und zahlreiche exercitia disputatoria super varii generis materiis angestellt, wovon er in dem nun bevorstehenden öffentlichen Osterexamen Proben geben werde. In der Metaphysik und Logik halte er sich an Baumeister’s Compendien. – Nach ihnen las er bis an seinen Tod, welcher am 31. Mai 1764 erfolgte. Drei Wochen später versicherte ein Gutachten[2], welches der als eifrigster Physiocrat damals oft genannte Kammerrath Schlettwein zu Karlsruhe über die im Gymnasium vorzunehmenden Aenderungen am 19. Juni 1764 stellte, Baumeister’s Logik und Metaphysik seien übel gewählte Schriften, die nicht mit wesentlichen Dingen, aber mit vielen Kleinigkeiten angefüllt seien; man solle überhaupt den philosophischen und den mathematisch-physikalischen Unterricht


  1. Acht Bogen in 8°.
  2. Es ist später auch gedruckt erschienen in Schlettwein’s Archiv für den Menschen und Bürger. Leipzig 1781. III., 229–268.