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auf 525 angewachsen, und der Gedanke an die Gründung eines Polytechnischen Instituts wieder zur Sprache gekommen war, erschien am 14. November 1822 der so lange ersehnte Staatsministerialerlaß, wornach der Bau im nächsten Frühjahre beginnen solle. Die eine Hälfte der nach dem neuen Akkord auf 50,000 Gulden vermehrten Kosten floß aus dem Erlös verkaufter Staatsgebäude und bedurfte keiner landständischen Zustimmung, wohl aber die andere Hälfte, die aus dem Etat für das Landbauwesen zu schöpfen war und die Genehmigung der Kammern erhielt, obgleich der Abgeordnete v. Itzstein in seinem Commissionsberichte vom 18. Januar 1823 sowohl an der Nothwendigkeit dieses Baues, als auch an der Bauverbindlichkeit des Staates gezweifelt hatte[1].

Unterdessen war zwar jener ursprünglich sehr beschränkte Plan, die Realklassen des Lyceums in ein Polytechnisches Institut zu erweitern, zu einem beträchtlich größeren Umfange gediehen[2]. Doch auch für letzteren schien dem Großherzoglichen


    Fälle schreien die Eltern. Das Lehrzimmerchen der Unterprima sei durchaus nicht im Stande, die sämmtlichen zur Promotion vorgeschlagenen 25 Secundaner (Oberquintaner) aufzunehmen. – Am 2. Februar 1822 trug der evangelische Oberkirchenrath dem Ministerium des Innern vor, seit der Erbauung des südlichen Flügels 1807, welcher schon gleich im Anfange bei Weitem nicht den gehörigen Raum darbot, habe die Schülerzahl sich mehr als verdoppelt und jetzt seien „in den meisten Klassen die Zöglinge auf eine unschickliche und ungesunde Weise engepfercht“, obwohl man nicht wenigen Knaben im Anfange des Schuljahres nothgedrungen die Aufnahme zu erschweren oder ganz zu verweigern pflege. Die Vollendung des Lycealgebäudes müsse man als eine Gewissenssache auf’s allerdringendste empfehlen. – Unterzeichnet ist Ludwig Winter, damals Kirchenrathsdirector. – (Aus den Kirchenrathsakten, Fascikel Lyceumsgebäude 1815 ff.) – Auch das Ministerium des Innern richtete am 4. März 1822 an das Staatsministerium die Bitte, „den rechten (nördlichen) Lyceumsflügel nach dem schon vor vier Jahren genehmigten Plane endlich zu erbauen.“

  1. Landständische Verhandlungen der zweiten Kammer, 12. Band, Seite CV. 1823.
  2. Bericht des Hofraths Ladomus an den evangelischen Oberkirchenrath, 9. Sept. 1822.