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hatte, nachzuweisen, wie sehr es in Folge der seit Jahrzehenden dauernden Verkümmerung des Gymnasiums und der karg verwilligten Stipendien an brauchbaren jungen Männern im Lande fehle; so ließ doch Markgraf Karl Wilhelm im April 1737 sich nur dazu bewegen, die Gesammtsumme aller Lehrerbesoldungen um Einiges, und zwar auf 1318 fl., zu vermehren. Damit konnte die abermals auf zwei herabgesunkene Klassenzahl wiederum auf vier gehoben werden. Indessen der Eine der beiden im Jahr 1737 berufenen neuen Lehrer war ein 17jähriger Student, welcher zu Halle seine Studien begonnen, sich von dort wegen Kränklichkeit in seine Heimath Karlsruhe zurückbegeben hatte und nun die Tertia zu versehen anfing, ohne je wieder die Universität zu besuchen[1]; der Andere, Johann Christoph Daur, aus dem Hohenlohischen gebürtig, 27 Jahre alt, bekam zwar den Titel Professor, aber nur einen der kleinen Gehalte, welche, mit Ausnahme der Rectoratsbesoldung, trotz des allmählich gestiegenen Preises aller Lebensbedürfnisse, noch fortwährend dem Regulative des 17. Jahrhunderts unterlagen. Daher versicherte dieser Professor schon am 9. April 1738, er würde es für einen ökonomischen Vortheil ansehen, wenn er seine Karlsruher Stelle vertauschen dürfte mit irgend einer geringen Landpfarrei, um die er sofort, aber vergebens, bat[2]. – Fünf Wochen später starb Markgraf Karl Wilhelm, dessen Erbprinz Friedrich schon vor ihm gestorben war, so daß nun für seinen 10jährigen Enkel Karl Friedrich eine vormundschaftliche Regierung eintrat.


  1. Joh. Christian Sachs, 1720 in Karlsruhe geboren, 1789 als Rector gestorben.
  2. Im Jahre 1737 bezog Rector Malsch 441 fl.; Prof. Wasmuth, zugleich Praeceptor Primae, 194 fl.; Prof. Daur, zugleich Praec. Secundae, ebenfalls 194 fl.; Präceptor Beck in Quarta 190 fl. 30 kr.; Sachs in Tertia 149 fl.; drei Nebenlehrer je 50 fl. (darunter der Hofvicar und Mathematiklehrer Jakob Friedrich Maler), zusammen 150 fl. In Summa 1318 fl. 30 kr. – Daß darunter aber auch viele, gering angeschlagene Naturalien (Getraide, Wein und Holz) begriffen waren und die freie Wohnung nebst dem durch die Lehrer selbst bezogenen Schulgeld nicht mitgerechnet ist, habe ich in einem andern §. erwähnt.