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hatte. Von Bezügen aus den Einkünften des Klosters Gottsau, die wir oben Seite 10 nach der Angabe des Anonymus von 1689 erwähnt haben, ist mit keiner Sylbe mehr die Sprache. – Gleichfalls in den Gymnasialgesetzen von 1705 steht die weitere Anordnung, daß armen Schülern das gebräuchliche Utile von kirchlichen Gesängen bei Hochzeiten, Kindtaufen und Leichen vermöglicher Familien auch ferner bleibe. Davon und von dem in jener Zeit noch lange üblichen und durch die allgemeine Sitte gerne honorirten Weihnachtsingen ist schon Seite 56 die Rede gewesen.

In Bezug auf das Schulgeld wurde 20 Jahre später, am 4. Dezember 1725, sogar die Hoffnung officiell ausgesprochen, man könne jene Erhöhung um 10 Kreuzer später wieder eingehen lassen; doch das erfüllte sich nicht[1].

Durch Privatunterricht mit 2 Stunden täglich, vor Mittag 10–11 und nach Mittag von 3–4 Uhr, konnte ein Studiosus, so erzählt Fecht in seinem §. 40, wohl einen Gulden verdienen innerhalb eines Vierteljahres – (das gäbe für die Stunde fast einen halben Kreuzer –) und noch viel mehr, wenn er gar einige Knaben für diese „Repetir-Stunden“ zu gewinnen vermochte; mancher arme Convictorist habe auf diesem Wege bei 30 und 40 fl. jährlich erworben.

Außer dem Schulgelde bestanden noch zwei andere kleine Abgaben der Zöglinge; die eine betrug jährlich 9 kr., die jeder Klassenschüler, oder 12 Kreuzer, die jeder Studiosus an den Diener


  1. Noch gegen Ende des 18. Jahrhunderts zahlten die kleinsten Schüler nur 15, die der mittleren Klassen aber schon 45 kr., die der obersten Klasse (unsere Quintaner) 2 fl. quartaliter. Die Erhöhung des Schulgeldes auf jährlich 6 bis 9 fl. datirt erst aus den wohlfeilen Zeiten der 1820er Jahre, in welchen das bis dahin immer nur an die Lehrer bezahlte Schulgeld dem Lyceumsfond zuzufließen anfing, und stieg sehr schnell auf 10 bis 16 Gulden. In Folge des neuen Schulplanes von 1836 erhob es sich auf die jetzige Höhe von 12 bis 30 fl., die im Vergleich mit den Honoraren der Polytechnischen Schule und mancher Töchterinstitute noch immer von dankbaren Eltern mäßig genannt wird.