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für die 6 folgenden nur 20 und für die 4 untersten nur 17 und 16. Die Morgenlectionen dauerten von 7 bis 10 bei den ältesten Zöglingen, bei allen Klassenschülern blos von 8 bis 10, und weil damals das Mittagsmahl um 11 Uhr stattzufinden pflegte, so wurde Nachmittags von 1 bis 3 Uhr unterrichtet. Die Mittwoch- und Samstagnachmittage waren theils mit häuslichen Stilarbeiten, theils mit musikalischen Gesammtübungen beschäftigt. – Erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts verlängerte man die Schulstunden bis 11, dann bis 12 Uhr und verlegte den Nachmittagsunterricht auf 2 bis 4.

Feriae statae” waren in der ersten Periode 14 Tage nach der Herbstprüfung und ebensoviele sowohl nach der Hauptprüfung vor Ostern, als auch von Weihnacht bis Dreikönigstag. Nach dem Pfingstfeste war auch Mittwoch noch frei. Aber während der Char- und Weihnachtswoche hatten die Schüler seit 1705 an jedem Werktage eine Religionsstunde in dem Gymnasium, wo der Hauptlehrer jeder Klasse an die Festzeit Betrachtungen knüpfte; der Religionsunterricht seiner Klasse lag nämlich immer nur in seiner Hand. – Nach jeder feierlichen Disputation, die stets an einem Mittwochnachmittage in Gegenwart aller Lehrer und aller älteren Zöglinge stattfand und oft bis zum späten Abend dauerte, durften die Lehrer sich über die Wahl irgend eines Nachmittags vereinigen, an welchem frei gegeben werden solle. Während der 4 heißesten Wochen, in den sogenannten Hundstagen, war jeder Montagnachmittag frei. Dagegen wurden die 3 Ferientage an jedem Durlacher Jahrmarkt durch eine Verordnung von 1705 auf 2 reducirt und zugleich die 2 bisherigen Ferientage für Martini, deßgleichen die 2 für Fastnacht ganz abgeschafft.

§. 28. Die Zöglinge der zwei obersten Jahreskurse oder des Gymnasium publicum hießen officiell Publici, auch Exemti oder Studiosi, und trugen die zwei letzteren Namen, nachdem die Benennung Publici schon längst in Abgang gekommen war, bis zum Jahre 1814, wo ihre Abtheilung in die Reihe der Klassen eintrat. Klassen gab es seit dem Gründungsjahre 1586 fünf;