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fortwährenden Kriegsbedrängnissen zu entgehen, im folgenden Jahre 1623 auch der genannte Rector Wegelin, welcher eine theologische Professur an der Straßburger Universität erhielt.[1] – Das Durlacher Gymnasium, für dessen Gebäude kurz vor dem Unglücksjahre 1622 eine beträchtliche Erweiterung beschlossen und das Baumaterial bereits herbeigeführt war,[2] durfte nun die Ausführung eines solchen Planes so wenig erwarten, daß es sich vielmehr in seinem Fortbestehen schon jetzt zuweilen bedroht sah. In diesen auch durch große Theurung und durch Seuchen schwer heimgesuchten Jahren bemühte sich der um das Wohl der Anstalt bekümmerte Markgraf Friedrich V. ihr dadurch zu helfen, daß er ihr, gleichzeitig mit der durch ihn vorgeschriebenen neuen Schulordnung, am 1. August 1626 die künftige Ablieferung eines Theiles der im Lande zu erhebenden Straf- und Dispensations-Gelder zusagte und allen vermöglicheren kinderlosen Unterthanen milde Stiftungen zum Vortheil des Gymnasiums empfahl.[3] Es gelang ihm auch, den Convict in möglichst erträglichem Bestand zu erhalten bis zum Jahre 1634, wie aus einer gleichzeitigen Druckschrift[4] und aus andern Auszeichnungen dieser Jahre hervorgeht.


  1. Eisenlohr’s Manuscript S. 556 ff. – Röhrich’s Mittheilungen aus der Geschichte der evang. Kirche des Elsasses, II, 311.
  2. Schreiben Wegelin’s 28. Mai 1622 aus Durlach an Gloner, in der genannten Straßburger Sammlung.
  3. Daß Friedrich V. diese Schulordnung und die erwähnte Vergünstigung bekannt machte, weiß ich nur aus den Eingangsworten zu seinem viel späteren Erlaß vom 18. September 1650. (Gen.L.Archiv, Fasc. Durlach, Studien, Ausrichtung eines Fisci scholastici für das Gymnasium, 1650.) – Die Stipendienstiftung des Hofpredigers Georg Felder ist schon vom 8. März 1626.
  4. In den 1627 gedruckten Funeralien der Markgräfin Barbara stehen außer der durch Rector Weininger gehaltenen Oratio auch lateinische Gedichte von 4 damaligen Convictoristen; deßgleichen von Christoph Motsch, Praeceptor Quartae, und von dem Conrector Georg Norsch. Der Name des Letzteren und der des M. Georg Bach sind in Sachs (Beiträge Seite 48) [22] aus Eisenlohr’s Manuscript p. 497 u. 584 fehlerhaft abgedruckt. – Die von Bach im Druck erschienenen philosophischen Schriften hat er theilweise schon in seiner Durlacher Zeit herausgegeben. – Dem Conrector G. Norsch war, zur Unterstützung seiner Armuth, mindestens schon 1630 neben seinem Lehramte auch das eines Notars übertragen.