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ist in Folge der späteren, den Archiven so verderblichen Kriege nicht mehr zu ermitteln. Fast eben so wenig wissen wir von den weiteren Maßregeln, die der Markgraf 9 Jahre später für den Schulunterricht in Durlach anordnete, als er dahin seine Residenz aus Pforzheim verlegte. In Pforzheim hatte schon zu Anfang des 16. Jahrhunderts jene im vorigen Paragraphen gepriesene Mittelschule geblüht, in welcher nicht blos die dort schon erwähnten, aus Bretten und Ettlingen gebürtigen Irenicus, Melanchthon etc., sondern auch noch manche andere, später berühmt Gewordene, z. B. Nicolaus Gerbel, Berthold Haller, Simon Grynäus u. s. w., ihren Jugendunterricht erhielten; ja bereits am Schlusse des 15. Jahrhunderts hatte Johann Reuchlin öffentlich, in einer Druckschrift von 1494, rühmen können, wie reich seine Vaterstadt Pforzheim an ausgezeichneten und gelehrten Männern sei.[1] Von Durlach war damals nichts der Art zu behaupten. Hier bestand zwar schon lange ein markgräfliches Schloß [2] und es wurde durch Karl II. seit 1563 erweitert und Karlsburg benannt. Es ist aber durchaus unwahrscheinlich, daß er sich begnügt habe, in dieser 1565 zur Residenz erhobenen Stadt blos die Armen durch die damalige Stiftung einer jährlichen Brodspende zu bedenken und zur äußerlichen Hebung des dortigen Bürgerstandes die Leibeigenschaft desselben abzuschaffen,[3]


  1. Reuchlin nannte seine Vaterstadt bonorum ingeniorum ferax und rühmt den ingens numerus literatorum hominum inde genitorum. (De verbo mirifico I, 1 Ed. 1494 auf der 4. Seite.) – Durlach kann erst später berühmte Männer, die dort geboren sind, wie Drollinger, Ernst Ludwig Posselt, Georg Reichenbach u. s. w. aufweisen.
  2. Mit Unrecht erzählt Sachs Einleitung tom. IV, Seite 140, erst Markgraf Ernst habe das Durlacher Schloß gebaut. – Dieser Fürst gelangte in den Besitz des Unterlandes erst 1535; aber schon in dem Durlacher Lagerbuch von 1532, Fol. 7, wird das Schloß als etwas Bestehendes genannt.
  3. Die Stiftung des Markgrafen Karl II. für die Armen zu Durlach vom 21. Mai 1563 steht in dem baden-durlachischen Kopeibuche „Freiheiten und Begnadigungen 1510–1577,“ Fol. 160; ebenda auch seine Aufhebung der Leibeigenschaft für die Stadt Durlach, d. d. 17. Mai 1567, Fol. 171 (Gen.-Landesarchiv).