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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 19

  QKilom. Bewohner Auf 1 QKilom.
Neusüdwales 799139 1134207 1,40
Lord Howe-Insel 16 65 4,00
Norfolkinsel 44 714 16,00
Pitcairninsel 5 126 25,00
Victoria 229078 1140405 5,00
Queensland 1730721 393938 0,20
Südaustralien 2341611 320006 1,00
Westaustralien 2527283 49835 0,02
Tasmania 67894 146667 2,20
Neuseeland und Dependenzen 269432 637353 2,40
Fidschiinseln und Rotumah 20837 124919 6,00
Britisch-Neuguinea 229102 489000 2,00
Fanninginsel 40 150 4,00
Christmasinsel 607 ?
Malden 89 168 2,00
Starbuck 3
Tongarewa 8 373 46,00
Suworow 5
Unioninseln 14 514 37,00
Phönixinseln 42 59 1,40
Exchequerinseln ?
Cookinseln 368 8900 12,00
Australien u. Ozeanien: 8216338 4447399 5,00
Britische Kolonien: 28935699 345641264 13,00

Das wichtigste Ereignis auf kolonialem Gebiet ist die endliche Abgrenzung des Hinterlandes der portugiesischen südafrikanischen Besitzungen gegenüber den englischen Ansprüchen. Nachdem ein bereits 20. Aug. 1890 zwischen England und Portugal getroffenes Abkommen die Genehmigung der gesetzgebenden Körperschaften in Portugal nicht gefunden hatte, wurde endlich 11. Juni 1891 ein Übereinkommen über die Abgrenzung der beiderseitigen Interessensphären in Südostafrika zu stande gebracht, das 6. Juni 1891 von der Kammer in Lissabon genehmigt und 3. Juli von beiden Seiten ratifiziert wurde. Danach erkennt England als portugiesisches Gebiet in Ostafrika das Gebiet an, welches begrenzt wird im N. von einer Linie, welche dem Laufe des Flusses Rovuma von der Mündung bis zum Zusammenfluß mit dem M’Sinje folgt und von da nach W. parallel dem Breitengrad bis zum Nyassa geht, im W. von einer Linie, welche dem östlichen Ufer des Nyassasees nach S. bis 13°30′ südl. Br. folgt, von da nach SO. bis zum östlichen Rande des Tschiutasees läuft und das Ostufer des Sees umfaßt. Von da geht die Grenze in gerader Richtung nach dem Ostufer des Schirwasees, folgt dem Ufer nach S. bis zur äußersten Spitze, läuft nach dem östlichsten Zufluß des Ruoflusses, diesen bis zum Zusammenfluß mit dem Schire begleitend. Von hier folgt die Grenze dem Schire bis unterhalb Tschiwanga, läuft nach W., folgt der Wasserscheide des Sambesi und des Schire bis zum 14.° südl. Br., wendet sich dann nach SW., bis der 15.° südl. Br. den Fluß Aroangoa trifft, und folgt diesem Flusse bis zu seiner Vereinigung mit dem Sambesi. Im S. vom Sambesi ist das portugiesische Gebiet begrenzt von einer Linie, die von der Mündung des Aroangoa ausgeht, nach S. bis zum 16. Breitengrad läuft, dieser Parallele bis zum 31.° östl. L. v. Gr. folgt, dann nach O. bis zum Fluß Masu läuft und dem 33. Längengrad nach S. folgt bis 18°30′ südl. Br. Von hier geht die Grenze über den Kamm des Ostabhanges der Hochebene von Manica nach S. bis zum Flusse Sabi, folgt diesem bis zu seinem Zusammenfluß mit dem Lunde, wendet sich in gerader Richtung nach der Nordostecke der Grenze der Südafrikanischen Republik und folgt dieser und der Grenze von Swasiland bis zum Flusse Maputa. Somit gehört Mutassa zum englischen und Macequece zum portugiesischen Gebiet. Das ganze Manicaplateau wurde den Engländern zuerkannt, Macequece aber, wo bereits eine portugiesische Bergwerksgesellschaft thätig ist, verbleibt den Portugiesen. Die Grenze zwischen dem nördlich vom Sambesi gelegenen englischen Interessengebiet und dem westlich gelegenen portugiesischen Gebiet soll von den Katimafällen des Sambesi diesem nordwärts folgen, doch bleibt ihre nähere Bestimmung einer englisch-portugiesischen Kommission überlassen. Portugal verpflichtet sich zum Bau einer Eisenbahn zwischen der Pungwemündung (Masanganibucht) und dem englischen Gebiete. Die portugiesische Regierung hat 23. März 1891 in Mosambik eine Gesellschaft konzessioniert, welche sich verpflichtet, ohne Garantie die Pungwe-Eisenbahn und andre von der Regierung verlangte Bahnen zwischen den Flüssen Sabi und Sambesi zu bauen. Falls aber die in dieser Richtung Portugal auferlegten Verpflichtungen nicht pünktlich erfüllt werden, können die Bahnen durch eine von einer neutralen Macht zu bestimmende Gesellschaft ausgeführt werden. Ähnliche Bestimmungen sind mit Bezug auf die Anlage von Telegraphenlinien getroffen. Ein gegenseitiges Vorkaufsrecht ist ausbedungen. Über die Rechtsgültigkeit von Grubenkonzessionen innerhalb eines Gebietes von 50 km zu beiden Seiten der Grenze südlich des Sambesi entscheidet ein Schiedsgericht. Die Missionen werden geschützt, und Glaubensfreiheit ist zugesichert. Der Verkehr zwischen der britischen Interessensphäre und der portugiesischen Ostküste wird erleichtert durch Beschränkung der Transitzölle, indem auf 25 Jahre von Ratifizierung des Vertrages an für ein- und ausgehende Güter der britischen Interessensphäre nicht mehr als 3 Proz. Durchgangszoll erhoben werden. Die englische Regierung kann innerhalb 5 Jahren die Zölle durch eine Kapitalzahlung ablösen. Der Verkehr über den Sambesi und durch die Distrikte am linken Ufer desselben oberhalb des Schire, am rechten Ufer oberhalb des Ruenga oder Luenha soll gänzlich frei sein; auch darf jede der beiden Mächte daselbst Wege, Eisenbahnen und Telegraphen anlegen. Die Schiffahrt auf dem Sambesi und Schire sowie auf deren Mündungsarmen ist vollkommen frei. Portugal verpflichtet sich, den Transitverkehr auf dem Pungwe, Busi, Limpopo, Save und deren Nebenflüssen zu gestatten sowie auf den Landwegen, wo jene Ströme nicht schiffbar sind. Zwischen der Pungwebai und der britischen Interessensphäre besteht Verkehrsfreiheit. Ein Landweg soll vom Pungwefluß nach der britischen Interessensphäre, Landungsplätze an der Pungwebai angelegt werden.

Am 24. März 1891 wurde ein Übereinkommen mit Italien getroffen, wonach die Grenze zwischen der englischen und der italienischen Interessensphäre im Thale des Jubastromes aufwärts bis 6.° nördl. Br. gehen, von hier sich nach W. bis zum 35.° östl. L. v. Gr. und entlang diesem Grade bis zum Blauen Nil wenden soll. Die beiden kleinen Kaffernstaaten Swasiland und Tongaland wurden 4. Aug. 1890 unter britische Schutzherrschaft gestellt und zugleich der Südafrikanischen Republik gestattet, von der Grenze durch die beiden Ländchen eine Eisenbahn nach der Kosibai zu bauen, dort einen Hafen anzulegen und das umliegende Land in einem Umkreis von 15 km zu erwerben. Sululand, durch Abtretungen an die Buren sehr verkleinert, wurde im Mai 1887 unter direkte britische Verwaltung gestellt und bildet jetzt eine Dependenz von Natal. In

Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 19. Bibliographisches Institut, Leipzig 1892, Seite 535. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b19_s0549.jpg&oldid=- (Version vom 21.4.2024)