Seite:Meyers b17 s0523.jpg

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 17

unverheirateten weiblichen Person über 16 Jahren, sich eine Landfläche von 40–640 Acres auszusuchen gegen sofortige Barzahlung von 25 Proz. des Minimalpreises (5 Shill. für 1 Acre) unter der Bedingung, 3 Jahre auf dem Gut zu wohnen, Verbesserungen in der Höhe von 20 Shill. pro Acre anzubringen etc. Waldungen sind von der Okkupation ausgeschlossen; Abholzungen dürfen nur auf Grund besonderer Erlaubnis erfolgen. In Auckland und Westland (Neuseeland) können über 18 Jahre alte Personen 50–75 Acres, jüngere Leute nur 20–30 Acres erhalten gegen Erstattung der Vermessungskosten und unter der Bedingung, daß binnen 5 Jahren ein Haus gebaut und wenigstens 1/3 des offenen, bez. 1/5 des Waldlandes kultiviert wird. In den andern Provinzen von Neuseeland können bis zu 320 Acres, in Queensland bis zu 160 Acres unter ähnlichen Bedingungen wie in Victoria erworben werden. Im Zentraldistrikt von Westaustralien ist bei zehnjähriger Besiedelungsfrist 1/4 des verlangten Landes zu verbessern und für den Acre eine jährliche Rente von 1 Shill. zu zahlen. Selbstbebauung wird nicht verlangt, auch ist eine Maximalgrenze für die zu erwerbende Landfläche festgesetzt. In den übrigen Distrikten der Kolonie, welche viel unbrauchbares Land enthält, darf Land im Barverkauf nur in Komplexen von mehr als 400 Acres abgegeben werden. Tasmania gibt dem Ansiedler bis zu 320 Acres gegen einen binnen 14 Jahren zu zahlenden Preis von 1 Pfd. Sterl. pro Acre unter der Bedingung, daß 1/4 der Fläche verbessert wird, aber ohne Wohnzwang. In Südaustralien können bis zu 3200 Acres zu einem Minimalpreis von 1 Pfd. Sterl. für den Acre erworben werden. Vgl. Roßmann in Schmollers „Jahrbuch für Gesetzgebung etc.“, 1889, Heft 2; Sering, Die landwirtschaftliche Konkurrenz Nordamerikas (Leipz. 1887); „Deutsche Kolonialzeitung“ 1884 ff.

Landrecies, (1886) 3833 Einw.

Landsberger, Julius, jüd. Gelehrter, starb 4. März 1890 in Darmstadt.

Landwirtschaftliche Maschinen.[WS 1] In den letzten Jahren hat sich das landwirtschaftliche Maschinenwesen überaus lebhaft entwickelt, und eine größere Anzahl wertvoller Maschinen ist in die Praxis eingeführt worden. Viele Konstrukteure befassen sich mit der Verbesserung des Pflugs, unter denen vor allen Rud. Sack in Plagwitz vorzügliche Erfolge erzielte. Seine Pflüge finden von Jahr zu Jahr umfassendere Verbreitung und zeichnen sich durch treffliche Bearbeitung des Bodens gegenüber den ältern Pflügen aus. Auch die Pflüge von Gebrüder Eberhardt in Ulm haben in der neuesten Zeit sehr gute Erfolge errungen. Die mehrscharigen Pflüge von Eckert in Berlin, Schwarz in Berlinchen, Schlick in Budapest u. a. haben sich durch verbesserte Konstruktionen viel Anerkennung erworben. Nicht minder beachtenswert sind die Verbesserungen an den Eggen (s. d., Bd. 17), sowohl den Ackereggen als auch den Wieseneggen, welche namentlich durch Laacke in Eutritzsch bei Leipzig vervollkommt wurden. Ganz neu eingeführt wurde die Pflanzgrubenmaschine (s. d., Bd. 17) von Unterilp in Düsseldorf, mittels welcher das Legen der Kartoffeln in sehr zweckmäßiger Weise ausgeführt werden kann. Auch die Reihensäemaschinen (s. Drillsäemaschine, Bd. 17) erfuhren nicht unerhebliche Verbesserungen, indem die Erfinder namentlich die Erzielung einer gleichmäßigen Aussaat bei hügeligem Terrain anstrebten. Die Reihensäemaschine ist jetzt so weit ausgebildet, daß sie bei wellenförmigem Terrain und auf seitlich abfallenden Hängen den Samen ebenso gleichmäßig ausstreut wie auf horizontalem Acker. Es ist hierdurch die Möglichkeit geboten, die Drillkultur auch in Distrikten einzuführen, welche früher infolge der unebenen Flächen nur durch Handsaat bestellt werden konnten. Nicht minder wertvoll sind die Verbesserungen an den Düngerstreumaschinen (s. d., Bd. 17), welche derzeit namentlich durch die Erfindung von Schlör weit höhern Anforderungen entsprechen als die ältern Maschinen. R. Wolf in Buckau bildete ein eigentümliches System von Lokomobilen aus, welches dem durch drei Jahrzehnte ausschließlich angewendeten englischen Lokomobilsystem die erfolgreichste Konkurrenz bereitet. Das Wolfsche System gestattet die bequeme Reinigung des Kessels, indem derselbe durch Lösung einer Anzahl von Flantschenschrauben auseinander genommen werden kann. Selbst in England hat dasselbe bereits Eingang gefunden, und die Lokomobilen Wolfscher Konstruktion werden dort von einem Fabrikanten, welcher lange Jahre hindurch Lokomobilen des englischen Systems baute, nachgeahmt. So ist überall in Deutschland und nicht minder in Österreich ein lebhaftes, selbständiges Schaffen auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Maschinenwesens zu erkennen; die Abhängigkeit vom Ausland schwindet immer mehr. Eine Einfuhr findet nur noch statt in Mähmaschinen, vornehmlich aus den Vereinigten Staaten Amerikas, und Dampfpflügen, in deren Herstellung die englische Firma John Fowler u. Komp. immer noch unbestritten den ersten Rang behauptet.

Schutzvorrichtungen. Die landwirtschaftlichen Maschinen sind zum Teil den daran beschäftigten Arbeitern gefahrdrohend und müssen deshalb mit den nötigen Schutzvorrichtungen versehen werden. Vollkommen wird sich die Aufgabe, die Arbeiter gegen Gefahren zu sichern, wohl niemals erreichen lassen, wie auch berücksichtigt werden muß, daß ein großer Teil der vorkommenden Unglücksfälle der Unvorsichtigkeit der Arbeiter oder einer unzweckmäßigen Bekleidung derselben zuzuschreiben ist. Vieles kann aber trotzdem durch zweckmäßige Anordnungen der Maschinen erreicht werden, in welcher Hinsicht namentlich die Bemühungen von Heinrich Lanz in Mannheim rühmend anzuerkennen sind. Im wesentlichen handelt es sich bei den Schutzvorrichtungen für l. M. wie überhaupt bei Schutzvorrichtungen von Maschinen um Umhüllungen aller beweglichen Teile in der Art, daß außen stehende Personen von denselben nicht berührt oder ergriffen werden können, während anderseits die Zugänglichkeit der Maschinen, welche teils wegen der Materialprüfung, teils wegen der Schmierung der Maschinenteile erforderlich ist, nicht beeinträchtigt wird. Besondere Sorgfalt ist bei Maschinenbetrieb mit Tier- und Elementarkraft auf die Schutzvorrichtungen zu verwenden. Im einzelnen wäre etwa folgendes anzugeben. Bei Göpelwerken sind die Räder und Triebwerke zu verdecken, namentlich ist darauf zu achten, daß die Transmission vom Göpel nach der zu treibenden Maschine stets umhüllt ist. Diese Welle liegt auf der Erde und ist deshalb besonders Arbeiterinnen dadurch gefährlich, daß sie die Kleider der zu nahe Kommenden erfaßt und aufwickelt. Am zweckmäßigsten ist die Einschließung dieser Welle in Gasrohren und der daran befindlichen Universalgelenke in Blechkapseln. Sehr gefährlich sind die Dreschmaschinen. Bei ihrer Bedienung geraten häufig die das Einlegen des Getreides besorgenden Arbeiter in die Schlagleisten und ziehen sich dadurch erhebliche Verletzungen an den Händen zu, besonders wenn sie während des

Anmerkungen (Wikisource)

Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 17. Bibliographisches Institut, Leipzig 1890, Seite 519. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b17_s0523.jpg&oldid=- (Version vom 2.3.2024)