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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 17


Kolonien QKilom. QMeilen Bewohner Jahr
Marianen 1140 20,7 8665 1877
Karolinen 700 12,7 22000
Palau 750 13,6 14000
Australien: 2590 47,0 44665
Spanische Kolonien: 1136588 17642,9 8633680  

Der Hafen Ifni oder Santacruz de Mar Pequeña an der Südwestküste uon Marokko, den Spanien bereits 1507–27 besessen, wurde ihm durch einen mit Marokko 1860 abgeschlossenen Frieden abermals zugesichert. Es hat davon aber erst kürzlich Besitz ergriffen, ebenso wie von der Westküste der Sahara zwischen Kap Bojador im N. und Cabo blanco im S., wo einige Fischereistationen von Spaniern seit längerer Zeit bestehen. Das Protektorat über diesen Küstenstrich wurde durch verschiedene Schutzverträge über die östlich davon gelegene Sahara bis zum 7.° westl. L. v. Gr. ausgedehnt.

Portugal.
Kolonien QKilom. QMeilen Bewohner Jahr
Goa und Zubehör 3270,0 59,0 419993 1881
Damao und Gebiet 80,0 1,4 50000 1881
Insel Diu und Gogola 5,0 0,1 12636 1881
Macao, Taipa und Colovane 11,7 0,2 67036 1885
Timor und Cambing 16300,0 296,0 300000
Asien: 19666,0 356,7 849600
Madeira 815,0 15,0 133955 1882
Kapverdische Inseln 3851,0 70,0 110926 1885
Guinea 69,0 1,2 6518 1882
São Thomé 929,0 17,0 18266 1878
Principe 151,0 2,7 2622 1878
Angola 809400,0 14700,0 2000000
Mosambik 991150,0 18000,0 2000000
Afrika: 1806365,0 32805,9 4272287
Portugiesische Kolonien: 1826031,0 33162,6 5121887

Außerdem besitzt Portugal noch das Fort Ajuda an der Sklavenküste, der einzige Besitz an dieser Küste, nachdem die Regierung die Übernahme des Protektorats über Dahomé nicht ratifizieren wollte, da ihr die Abschaffung der dortigen Menschenopfer und andrer Mißbräuche nicht gelang.

Dänemark.
Kolonien QKilom. QMeilen Bewohner Jahr
Grönland 88100,0 1600,0 9914 1885
Ste.-Croix 218,3 4,0 18430 1880
St. Thomas 86,2 1,6 14386 1880
St. John 54,4 1,0 944 1880
Dänische Kolonien: 88458,9 1606,6 43677
Italien.

Der Kolonialbesitz Italiens teilt sich in direkt unter italienischer Souveränität stehenden und solchen unter italienischem Protektorat. Zur ersten Klasse gehören Assab, Massaua und die Dahlakinseln. Assab erstreckt sich in einer Länge von 130 km von der Behetabai im N. bis Ras Santhur im S. und hat 5400 Einw. Massaua umfaßt außer der Stadt mit den Nachbarinseln die Festlandküste von Ras Kasar (18°2′ nördl. Br.) im N. bis zur Halbinsel Buri im S. und erstreckt sich nach dem Innern zu bis zu den ersten Stufen des abessinischen Hochlandes, auf welchem kürzlich die für die Gesundheit der Truppen nötigen und strategisch wichtigen, jetzt auch gut befestigten Orte Keren und Asmara besetzt wurden. Dies Gebiet hat 63,000 Einw. Die Dahlakinseln bestehen aus einer größern und mehreren kleinern Inseln (Nohra, Nokra u. a.) mit einer 2000 Köpfe starken Bevölkerung. Unter italienischem Protektorat stehen im W. und NW. von Massaua die Stämme der Habab, Beni Amer u. a., so daß sich die italienische Schutzherrschaft bis an den Oberlauf des Baraka und an den mittlern Anseba erstreckt, ferner der Küstenstrich zwischen der Halbinsel Buri und der Nordgrenze von Assab mit den Häfen Hamfilah, Ed und Bailul, das Sultanat Raheita südlich von Assab bis zur Grenze der französischen Kolonie Obok, an der Küste des Indischen Ozeans das Sultanat Obbia an der Somalküste zwischen Warschekh bis Ras Awad und das nördlich folgende Gebiet von Garad und Wadi Nogal bis 8°3′ nördl. Br. Außerdem ist der Sultan der Midjertin Somal, dessen Herrschaft im N. bis Ras Hafun reicht, die Verpflichtung eingegangen, für diesen nördlichen Rest seiner Besitzungen sich dem Protektorat keiner andern Macht als Italien zu unterwerfen. Weiteres s. unter Italienisch-Ostafrika (Bd. 17).

Italiens Besitzungen am Roten Meer und am Indischen Ozean sind nur in Bezug auf die Küstenausdehnung bekannt, der frühere, für Assab allein bekannte Besitz mit 632 qkm und 1303 Einw. hat sich durch eine Reihe neuer Erwerbungen und Übernahme von Protektoraten so bedeutend erweitert, daß ein Vergleich wie der obige zwischen Mutterland und K. sich nicht anstellen läßt. Auch von dem britischen Kolonialbesitz ist ein ansehnlicher Teil seiner Größe nach unbekannt und hat in der obigen vergleichenden Zusammenstellung nicht berücksichtigt werden können.

Die Organisation der Verwaltungsbehörden ist für die einzelnen Staaten sehr verschieden, wie die Stellung derselben zum Mutterland. Die englischen K. zerfallen in sich selbst verwaltende K., wie Kanada, Australien, das Kapland, in Kronkolonien, wie Barbados, Trinidad, Mauritius, Ceylon, für welche das Gesetzgebungsrecht dem Kolonialministerium zusteht, das dies Recht aber auch einem von der Krone ernannten Gouverneur und Rat übertragen kann, während das indische Kaiserreich unter einem Vizekönig durch einen besondern Minister in London verwaltet wird. In Frankreich und Portugal hat ein Minister der Marine und der K. die Verwaltung, wobei aber in Frankreich Algerien eine besondere, dem Ministerium des Kriegs unterstehende Stellung einnimmt. Die Niederlande und Spanien haben besondere Minister der K. In Deutschland stehen die K. unter dem Auswärtigen Amte, das eine besondere Abteilung für Kolonialsachen hat.

Zur Litteratur: Vgl. Fabri, Fünf Jahre deutscher Kolonialpolitik (Gotha 1889); Engler, Koloniales (Hamb. 1889); Gareis, Deutsches Kolonialrecht (Gießen 1888); G. Meyer, Die staatsrechtliche Stellung der deutschen Schutzgebiete (Leipz. 1888); v. Stengel, Die deutschen Schutzgebiete, ihre rechtliche Stellung, Verfassung und Verwaltung (das. 1888); „Koloniales Jahrbuch“ (hrsg. von Meinecke, Berl. 1880 ff.).

Kolumbien führte 1888 (ohne Panama) Waren im Wert von 10,642,630 Pesos Gold ein und für 14,702,284 Pesos (teilweise in Papier) aus. Am wichtigsten war die Ausfuhr von Kaffee (3,781,000 Pesos), Metallen (3,211,000 P.), Rinderhäuten (1,531,000 P.), Tabak (679,000 P.), Erdnüssen, Kautschuk, Kakao und Chinin. Eisenbahnen sind 342 km im Betrieb. Die Finanzen scheinen in schlechter Ordnung zu sein, trotzdem daß man für die zwei Jahre 1890 und 1891 die Einnahmen auf 19,540,700 Papierpesos, die Ausgaben auf nur 24,513,232 Papierpesos schätzt. In frühern Jahren waren Defizits chronisch (1887–1888 z. B. 6 Mill. Pesos). Die Staatsschuld bestand 31. Mai 1889 aus einer äußern Schuld von 1,913,500

Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 17. Bibliographisches Institut, Leipzig 1890, Seite 500. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b17_s0504.jpg&oldid=- (Version vom 21.4.2024)