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Freuden geben dann die Einwanderer den Namen: Engländer, Irländer, Deutsche, Schweden, Franzosen etc. ihren Abschied, und nennen sich: Amerikaner.

Kein Wunder, daß der Strom der Einwanderung in die Vereinstaaten von Jahr zu Jahr zunimmt, zumal wenn man den Reiz hinzurechnet, welcher in den niedrigen Preisen neuer Ländereien[1], in der notorischer Fruchtbarkeit des Bodens, im hohen Werth aller menschlichen Arbeit, in der Leichtigkeit, sich zu nationalisiren, in den Wohlthaten eines ungefährdeten Friedens, in den weisen Gesetzen, in der vollkommenen Freiheit eines Jeden zum vernünftigen Gebrauche seiner Erwerbsfähigkeiten und in einer fast gänzlichen Befreiung von Abgaben und Steuern, für die arbeitende Klasse in Europa liegt, wo Lebensglück und Wohlstand ihnen so oft feindlich den Rücken kehren. Wenn irgendwo die Arbeit des Menschen nichts mehr gilt, wer mag’s ihm verdenken, wenn er sich dem Markte zuwendet, wo sie als sicheres Mittel zum Wohlstande Cours hat? Es erfordert ja in Amerika nicht mehr als die Fähigkeit eines


  1. Alles Land in den Vereinigten Staaten, welches nicht Eigenthum eines einzelnen Staats, oder von Individuen ist, ist Unionseigenthum. Alle diese Ländereien werden, ehe sie von der Regierung zu Markte kommen, auf Kosten der letztern vermessen. Alle sechs englische Meilen rammen die Feldmesser einen Pfahl in die Erde, und die daraus entstehenden regelmäßigen Vierecke, deren jedes folglich 36 englische Quadratmeilen Flächenraum hat, bekommen eine Nummer und heißen ein Ortsgebiet, eine Township. Gerade Linien theilen solche Townships wieder in 36 Quadraten, Sektionen genannt, deren jede 640 Acer groß ist. Diese werden wieder in Viertel- und Achtel-Sektionen – Bauerngüter– geschieden.
    In jedem Staate werden alljährlich 40 Ortsgebiete vermessen, und zweimal des Jahrs öffentlich versteigert. Das Angebot ist 1¼ Dollar für den Morgen. Das, was unverkauft bleibt, (stets der bei weitem größere Theil), ist zu jeder andern Zeit im Landverkaufbüreau (dem Landamte) des Distrikts, für 1¼ Dollar der Acker, zu bekommen.
    In den Landämtern sind genaue Karten und Flurbücher über alle vermessenen und verkäuflichen Landstrecken befindlich, und jedem Kauflustigen werden solche mit Bereitwilligkeit vorgelegt. Dieser kann sich sogleich Notizen machen und er geht dann an Ort und Stelle und besieht. Hat er gewählt, so verfügt er sich wieder in’s Landamt, sagt, er behalte die und die Nummer, eine ganze, oder Viertel- oder Achtel-Sektion in einer gewissen Township, der Registrator notirt es, der Käufer zahlt 1¼ Dollar per Acre und der Kassirer gibt ihm eine Quittung. Nach einiger Zeit wird ihm der vom Präsidenten unterzeichnete Grundbrief kostenfrei zugeschickt und er ist ein so vollkommner, unbestrittener Eigner seines Grundstücks, als irgend ein Freiherr der Welt.
    Die 16. Sektion jedes Ortsgebiets kommt, nach einer sehr weisen Einrichtung, gar nicht zum Verkauf, sondern wird, als Schulvermögen, zur künftigen Erhaltung der Elementar-Unterrichtsanstalten reservirt. Höhern Bildungsinstituten sind in jedem Staat noch besondere, oft sehr große Ländereien als Fond zugewiesen. Der Erlös der Ländereien darf von der Regierung nicht zu allgemeinen Staatszwecken nach Gutdünken verwendet werden; wird vielmehr zu 2/5 dem Staat, in welchem das verkaufte Land liegt, ausgeantwortet, zur Gründung und Dotirung neuer Bildungsanstalten, und 3/5 muß die Centralregierung zur Führung von Poststraßen in den der Neuansiedelung überlassenen Distrikten verwenden.