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vor den Häuptern, die Hafer vor den Säcken, die Fische vor den Tonnen.

     Landgraf Hermann kam sehr bald zu dem Kaiser und hatte fast sechshundert wohlgewaffneter Mannen zu Pferde, und er blieb auf die Dauer des Lagers bei dem Kaiser, und die Reisigen zogen nach Bonn.

     Auf den nächsten Sonntag nach St. Luciatag schenkte die Stadt Köln dem Kaiser ein schönes Trinkgefäss, wiegend mehr als 20 Mark Silber, von innen und aussen übergoldet, und darin zweitausend Gulden.

     Ferner des Kaisers Sohn Maximilian ein Paar schöner Kannen und darin sechshundert Gulden. Dem Bischof von Mainz einen übergoldeten Becher und 100 Gulden darin. In des Kaisers Kanzlei 100 Gulden. Auch den andern Herren jeglichem einiges Kleinod und Gold, jeglichem nach Würde.

     In dem Lager, das der Kaiser zu Köln mit andern Herren und seinen Freunden hielt, schenkte der Rath von Köln dem Kaiser, ferner allen andern Fürsten, Herren, Grafen und Rittern, alle Tage den Wein mit den Rathskannen, so dass man der Rathskannen Mangel hatte, und sie mussten die wiederum in den Herbergen kaufen[WS 1] lassen und gaben für 100 Kannen 16 Albus. Und alle Tage verschenkte man nicht minder als 5 Ohm Wein.

     Die Stadt Köln erwarb von dem Kaiser, dass sie gleich den Kurfürsten münzen darf[1] und erwarb ferner viele andere Sachen.

     Zu derselben Zeit erlaubte der Kaiser der Stadt Köln einen Zoll so schwer als der zu Bonn, darum die Stadt Köln sehr beneidet und gehasst ward von Herren und Städten, und die Kurfürsten legten sich in den nachkommenden Jahren so hart dawider, dass der Zoll wieder abkam im Jahre 1494 auf St. Johannis des Täufers Tag der Geburt.

     Auf Dienstag nach Luciatag schickte der Kaiser einen Legaten mit dem Bischof von Eichstädt nach Brühl zu Bischof Ruprecht von Köln, um die Sache zwischen ihm und dem Kapitel zu schlichten. Aber der Bischof gab ihnen keine Antwort, sondern er sandte seine Räthe des Freitags danach nach Köln zu dem Kaiser mit dieser Antwort also lautend: Das Kapitel hätte einen


  1. Kaiser Friedrichs „Privilegium auff die Müntz binnen der Statt Cöllen“ datirt vom 15. Januar 1474 und ist, in deutscher Spräche, in die „Statuta vnd Concordata der H. Freyen Reichs Statt Cölln“ S. 139–141 der zweiten Abtheilung aufgenommen.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. 'kaufen' wurde ausgestrichen und durch 'leihen' handschriftlich am rechten Seitenrand ersetzt
Empfohlene Zitierweise:
Johann Jakob Merlo: Haus Gürzenich zu Köln, sein Saal und dessen Feste. Selbstverlag des Verfassers, Köln 1885, Seite 25. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Merlo_-_Haus_G%C3%BCrzenich_zu_K%C3%B6ln_-_25.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)