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ausschliessend angewiesen haben, werden also konstitutionswidrig, aufgehoben.
Ja, so bald es nemlich gefällt.
7.
Die Hofdienste gehören zur Oekonomie des Herzogs, so ferne er Privatmann ist. Diese kann er vergeben an wen er will. Doch ist es von seiner Billigkeit zu erwarten, daß er auch sie künftig nur mit Innländern besezte.
Ja! nach euren Begriffen von Billigkeit nemlich.
Sehen Sie hier, mein gestrenger Junker! das wahre objectum litis, worauf es eigentlich und allein ankommt. Hier eröfnet sich Ihnen, und jedem andern Ihrer Genossen ein schönes
Empfohlene Zitierweise:
Johann Gottfried Pahl: Mein leztes Wort über den Adel. o. V., Ganslosen 1797, Seite 22. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Mein_letztes_Wort_ueber_den_Adel.djvu/22&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
Johann Gottfried Pahl: Mein leztes Wort über den Adel. o. V., Ganslosen 1797, Seite 22. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Mein_letztes_Wort_ueber_den_Adel.djvu/22&oldid=- (Version vom 1.8.2018)