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da man mit Trommel und Pfeifen zur Kirche zog. Solches alles wurde um der Menage willen abgeschafft. Ja die Hochzeiten gingen ganz ein, und hießen nur ein „Abend-Gastgebott“, da denn keine Musik war, zumal die geringen Leute nur 20, und die von den Aemtern nur 30 Personen bitten durften. Dadurch aber fiel die lübsche Herrlichkeit in den Brunnen. Denn vor der Zeit durften unehrliche und berüchtigte Personen keine Musik oder Spiel auf ihren Hochzeiten haben, welches ein großer Schimpf und Spott für sie gewesen; nunmehr kehrte sich das Blatt um; die Leute sagten: wenn wir kein Volks bitten dürfen, warum sollen wir Spiel haben? Bald aber ging das Lamentieren los: da war keine Nahrung: da klagten Becker und Brauer, Schuster und Schneider, Kannengießer und Köche, die alle bei den Hochzeiten ihren Verdienst gehabt; am allermeisten aber mußten die Musikanten zu Grunde gehn, weil es ihr einziger Gewinnst für ihre Kirchendienste gewesen. Da man nun die Musik in den Kirchen nicht wollte fallen lassen, suchte man Mittel und Wege, und ward 1662 eine Commission gehalten: daß in Zukunft jeder Bräutigam, auch wenn er kein Spiel haben wollte, doch dem Spielgräven ein Gewisses geben müsse. Doch wollte das nicht zureichen: und so war des Klagens kein Ende, bis auf den heutigen Tag.

Item ward menagiert mit dem Weinkeller. Vor diesem hatte Ein Rath einen Hauptmann darein gesetzt

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Ernst Deecke: Lübische Geschichten und Sagen. Carl Boldemann, Lübeck 1852, Seite 374. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Luebische_Geschichten_und_Sagen.djvu/380&oldid=- (Version vom 1.8.2018)