1563 den 14. Mai hat Ein Rath zu Lübeck die Bürger zu Sich beschieden, und ihnen durch den Burgemeister Ambrosius Meyer anzeigen und zu Gemüth führen lassen: mit welch großer Tyrannei wider Gott, Recht und alle Billigkeit der König zu Schweden gegen die Stadt trotziglich gehandelt: wie er den gemeinen Kaufmann mit ungewöhnlichen Zöllen und vielen neuen Auflagen beschwert, und die Lübschen Schiffe und Güter ungewarnt, in stehendem Frieden und wider alle Vermuthung, mit Gewalt genommen hätte. Alles das hätte die Stadt weder an ihm noch seinen Vorfahren verschuldet: er sei auch durch Eines Raths Legaten genugsam ersucht, und man hätte sich zu allen billigen Mitteln und Wegen ganz hoch erboten; aber weniger als nichts beschaffen können. So habe denn Ein Rath bei der Kön. Majestät zu Dänemark um Arrestirung der Schiffe und Güter angehalten, die von den Schweden den Lübschen genommen und nach dort gebracht würden; der König aber habe mit ihnen getagt und sich auch vieler Gewalt und Hinterlist beklagt, womit der Schwede sowohl den Dänen als der Stadt nachgetrachtet: er sähe sich genöthigt, darüber eine Fehde zu beginnen, und wollten sie sich mit ihm verbinden, so solle ihnen widerfahren was Recht sei.
Ernst Deecke: Lübische Geschichten und Sagen. Carl Boldemann, Lübeck 1852, Seite 344. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Luebische_Geschichten_und_Sagen.djvu/350&oldid=- (Version vom 1.8.2018)