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Befehl ihn zu packen, und that es, als Wullenweber über die Elbe kam; wofür er nachher Hauptmann zu Lübeck wurde. Wullenweber ward nach der Rothenburg, dann nach der Steinburg gebracht; der Pfaffenknecht, Herzog Heinrich von Braunschweig, des Erzbischofs Bruder, ließ ihn so lange und so hart peinigen, bis die Bekenntnisse da waren, welche die Brömsen wünschten. Da hieß er ein öffentlicher Dieb, und zwar einer, der aus Kirchen und Gemeindekasten gestohlen; ein Missethäter an Gut und Blut Anderer, ein Verräther, ein Wiedertäufer, in summa ein Anstifter aller Bosheit und Zerrütter gemeiner Wohlfahrt. Und das alles obgleich allgemeine Amnestie verkündet war.

Den Scharfrichter ließ man das Urtheil finden; es lautete: daß Wullenweber in vier Theile gehauen und auf vier Räder gelegt werden müsse zwischen Himmel und Erde, auf daß er es nicht mehr thäte, und ein Anderer daran gedächte.

Wullenweber erinnerte jedoch den Herzog daran, daß er ihm mit seinem fürstlichen Wort Gnade zugesagt, und bat demnach wenigstens um einen ziemlichen Tod. Da ward ihm die vorgängige Enthauptung gestattet.

Als er zur Dingstätte geführt war, begehrte er das Wort gegen die Lübschen, und sagte ihnen: nun hätten sie ja, dem sie so lange schon nachgestanden; mehrere der im Gericht verlesenen Artikel seien nicht wahr, andere

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Ernst Deecke: Lübische Geschichten und Sagen. Carl Boldemann, Lübeck 1852, Seite 325. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Luebische_Geschichten_und_Sagen.djvu/331&oldid=- (Version vom 1.8.2018)