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denn Gott würde solch unschuldig Blut nicht ungerochen lassen. Weil sie aber ihres Herrn tyrannisches Gemüth verspürt, haben sie aus Mitleid den Jungen gewarnt; der kroch auf den Knieen und Händen in der Nacht vom Hofe, kam endlich an den See und fand daselbst einen Kahn; damit arbeitete er sich, so gut er konnte, fort bis in das Dorf Nusse. Dieses gehörte Einem Rathe zu Lübeck; dem klagte der Junge die große Grausamkeit, so ihm der Ritzerau angethan, und begehrte Schutz und Geleit. Wie aber Junker Hans erfuhr, daß der Claus zu Nusse wäre, ritt er dahin und holte ihn mit Gewalt und ohne Vorwissen Eines Raths und des Vogts wieder aus dem Geleit. Diese Frechheit aber ließen die Herren von Lübeck sich gar sehr verdrießen; und weil sich der Junker ohnehin an der Stadt vergangen mit Fischerei und Jagd und andern Händeln mehr, wurden die lübschen Diener ausgesandt und mußten ihn ins Gefängniß legen. Den Jungen aber ließ Ein Rath auf einem Wagen nach Lübeck führen und that ihn in den Heiligen-Geist, wo er, so gut es ging, geheilt ward. Junker Hans saß über ein Jahr im Thurm, und mußte, außer der Urfehde, die er schwur, dem Jungen jährlich, so lang er lebte, dreißig Mark Lübisch an Renten aussetzen.

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Ernst Deecke: Lübische Geschichten und Sagen. Carl Boldemann, Lübeck 1852, Seite 219. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Luebische_Geschichten_und_Sagen.djvu/225&oldid=- (Version vom 1.8.2018)