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112. Der Junker von Ritzerau.

1451 war ein Junge, Claus Bruns mit Namen, seines Alters 16 Jahr, aus Dänemark entlaufen; der war beschuldigt, daß er daselbst viel Geld gestohlen. Deßwegen ward er von einigen Holsten ergriffen, die eine gute Beute bei ihm zu holen vermeinten, und nach Sachsen gebracht, daß ihn Hans Ritzerau peinlich befragen sollte, wo er die gestohlenen Gelder gelassen. Doch ward dabei ausgemacht, laß er den Jungen nicht tödten, noch ihm an seiner Gesundheit Schaden thun sollte. Junker Hans, der auf eine gute Beute hoffte, ließ den Jungen auf der Peinbank recken und strecken; aber der bekannte nichts; gleichwie er denn auch ganz unschuldig war. Endlich, wie er nichts bekennen wollen, ließ der Junker ihn aufs äußerste anziehen und peinigen, trat ihm selbst die Beine und Schiene entzwei, und ließ ihn so wieder in den Stock legen. Da saß der Junge daß ihm die Beine abfaulten; die nahm Junker Hans mit eignen Händen und warf sie vor die Hunde. Wie er nun gleichwohl sah, daß er von dem Jungen nichts zu hoffen hätte, auch nicht wußte, wo er ihn lassen sollte, war er gesinnt, ihn zu tödten; jedoch seine Knechte wehrten ihm solches und sprachen: er sollte es nicht thun,

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Ernst Deecke: Lübische Geschichten und Sagen. Carl Boldemann, Lübeck 1852, Seite 218. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Luebische_Geschichten_und_Sagen.djvu/224&oldid=- (Version vom 1.8.2018)