sie nach dem Hause der Ermordeten und tragen deren Geld, Kleinodien und beste Kleider davon.
Diese böse That blieb an 2 Monate verborgen. Da ward der Körper im Sood gefunden, herausgezogen und auf die Gasse gelegt. Es entstand aber bald ein Gemurmel unter den Nachbarn der Kellerleute; und die Gerichtsherrn ließen das Weib zur Haft bringen, wo sie denn, ein wenig schärfer examiniert, ihren greulichen Mord gestand.
Alsbald wurden auch der Mann und der Bruder eingezogen, und nachdem sie nicht leugnen können, auf’s Rad gelegt.
Das Weib, welches ihre Niederkunft erwartete, blieb so lange sitzen, bis sie ihr Kind zur Welt gebracht; dann ward sie auf einen Holzhaufen gesetzt und lebendig verbrannt.
Der Keller aber, in welchem die That geschehn, hieß lange Jahre der Mordkeller.
Ernst Deecke: Lübische Geschichten und Sagen. Carl Boldemann, Lübeck 1852, Seite 209. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Luebische_Geschichten_und_Sagen.djvu/215&oldid=- (Version vom 3.4.2017)