seltsamen Hüten auf dem Kopf, die mit grünen Hülseblättern zugerichtet, als ob es Kronen gewesen; dabei haben sie merkliche heidnische Gesänge gesungen. Dann hat man ihnen geschenkt, und einen oder zwei Schilling zu vertrinken gegeben. Weil es aber ein altes heidnisches Thun gewesen, ist es von Einem Rath verboten und in selbigem Jahr abgeschafft worden.
1388. Der Lübsche Burgemeister, Herr Reiner von Calven, hat nur einen einigen Sohn gehabt: ein feiner, geschickter junger Gesell, Warner genannt. Der ist auf eine Zeit aus der Stadt auf des Vaters Landgut zur Kirmeß gewesen, und hat unter den Bauern gesessen. Indem erhebt sich ein Unwille mit dem Vogt; dem will der Junker zu Hülfe kommen; wie er aber sonst keine Wehr oder Waffen vor der Hand gehabt, ergreift er in solcher Eil einen kleinen Schweinetrog, und will die Bauern damit von dem Vogt abtreiben; trifft aber unrecht, und schlägt den Vogt zu Tode.
Den andern Tag gar früh kommen die ältesten Bauern in die Stadt, gehn zum Herrn Burgemeister und sprechen also: „Herr Burgemeister, es hat sich
Ernst Deecke: Lübische Geschichten und Sagen. Carl Boldemann, Lübeck 1852, Seite 158. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Luebische_Geschichten_und_Sagen.djvu/164&oldid=- (Version vom 1.8.2018)