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gleichwohl verleugnete, zugelassen. Viel beschwerlicher aber war es, daß die Herren und Diener vom Adel wegen gebrochenen Landfriedens und Räuberei auf freier Landstraße täglich schmähten, schalten und klagten.

Endlich schloß Ein Rath und ließ die 13 Bürger, ungeachtet die ganze Stadt darüber verwirrt und bestürzt war, sahen, vor Gericht stellen, und auf ergangenes Urthel mit dem Strang erwürgen und aufhenken.

Unlängst hernach trug sich’s zu, daß Einer vom Adel aus Holstein einem lübeckischen Bürger noch größere Gewalt zufügte; weshalb Ein Rath zu Lübeck klagend beim Grafen anhielt, daß er mit gebührender Strafe gegen den Landfriedensbrecher verfahren, und, seinem Beispiel folgend, auch Ernst sehen lassen möchte. Der Graf wickelte sich hin und her; endlich gab er dieß zur Antwort: wenn die Bürger bei denen zu Lübeck so überflüssig als die Blätter auf den Bäumen wüchsen, möchten sie draus machen was ihnen gefällig; seine Diener aber kosteten ihm viel zu viel, und erstünden große Mühe und Gefahr ehe denn sie zu solchen Kerlen gediehen; deswegen könne er sie nicht so liederlich hinrichten.

Aber die Bürger zu Lübeck werden eben so wenig vom Zaun gebrochen, als solche Edelleute.

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Ernst Deecke: Lübische Geschichten und Sagen. Carl Boldemann, Lübeck 1852, Seite 140. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Luebische_Geschichten_und_Sagen.djvu/146&oldid=- (Version vom 1.8.2018)