1369 hatten die Holsten Klage wider etliche Lübsche Bürger, und dieser Klage abzuhelfen, ließ Ein Rath gar ein gestrenges und hartes Urthel darüber ergehen; was sich so zugetragen.
Es war ein ehrlicher frommer Bürger in der Stadt, der redete den Bischof Bertram öftermals an, daß er seiner Zinsen, die ihm in desselben Gütern ausstunden, möchte habhaft werden. Der Bischof aber wollte sich nirgends zu verstehen. Deßwegen, wie sich der Bürger bedünken ließ, er hätte des einen Burgemeisters Einwilligung, mahnte er zwölf seiner Nachbarn umher auf, fiel in des Bischofs Gut zu Koldenhof, und machte sich wegen der ausstehenden Zinsen selbst bezahlt. Der Bischof klagte hierüber zum höchsten, daß die Bürger den geschworenen Frieden gebrochen, und was sie an Andern zu rächen pflegten, selbst begangen und gethan. So mutzte auch der Graf von Holstein diese That hoch auf, daß die Lübschen unbillig über die vom Adel klagten, dieweil sie selber seinen Bischof nicht ungeschmäht ließen, den sie vielmehr vor Gewalt vertheidigen sollen.
Was konnte Ein Rath thun? Es war beschwerlich, die unschuldigen Männer, welche nichts Ungebührliches wider die Gesetze gethan, ums Leben zu bringen, sonderlich weil es ihnen der eine Burgemeister, der es
Ernst Deecke: Lübische Geschichten und Sagen. Carl Boldemann, Lübeck 1852, Seite 139. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Luebische_Geschichten_und_Sagen.djvu/145&oldid=- (Version vom 1.8.2018)