weil er solche Pein nimmer leiden können. Hierauf denn, wie auf seine eigne Willkür, hat ihm Urthel und Recht gegeben, daß er den andern Tag henken solle.
In der Nacht aber gegen Morgen gar früh kömmt der Satan zu dem Mahler ins Gefängniß, und spricht mit sanften Worten zu dem Gefangenen: „sieh nun, hättest Du vorhin meinen Willen gethan, so dürftest Du jetzt nicht im Galgen hängen. Aber ich weiß noch Rath: so Du mein sein willst, sollst Du alsbald erlöset werden.“ Der Mahler aber spricht nein, und daß er lieber zweimal sterben wollte, als einmal der seinige wesen. „Nun wohlan denn, spricht der Satan wieder, so thu mir einen Eid bei Deinem Gott, daß Du mich fernerhin auf das schönste und herrlichste mahlen willst; so will ich mich an Deiner Statt henken lassen.“
Der Mahler bedenkt sich nicht lange, in Betracht daß er solches wohl halten könnte, und thut ihm den Eid. Von Stund an werden ihm die Helden und Fesseln los, und der Satan legt sich selber die Schlösser und Ketten wieder an, und spricht: „Siehe da hast Du meine Kleider;“ und streicht ihm ein ander Färbichen im Gesicht an, und spricht: „Gehe jetzt nach Hause; mache Thür und Fenster zu, daß niemand aus- und einkommen möge bis auf den Nachmittag um 2 Uhren; alsdann geh auf den Markt, und laß Dich schauen von Jedermann.“
Hierauf ist nun gegen Mittag der Satan in des
Ernst Deecke: Lübische Geschichten und Sagen. Carl Boldemann, Lübeck 1852, Seite 126. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Luebische_Geschichten_und_Sagen.djvu/132&oldid=- (Version vom 1.8.2018)