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59. Der ungerathene Sohn.

1342. In diesem Jahr ist ein vornehmer reicher Bürger zu Lübeck gestorben, und hat nur einen einzigen ungerathenen Sohn verlassen. Zuvor aber ehe der Vater verstorben, hat er den Sohn aufs höchste ermahnt, er möchte ihm ein sonderlich Begehren nicht abschlagen. Der Sohn gelobet es ihm mit einem hohen Eide. Da spricht der Vater also: „Lieber Sohn! ich habe schon lange Jahre her mit Schmerzen angesehn, wie unnütz und jämmerlich Du mein Schweiß und Blut verschwendest, sonderlich mit solchen Leuten, die Dir in künftiger Noth und höchster Armut nicht einen Trunk Wassers geben werden. Weil Du aber meine väterliche Ermahnung in den Wind geschlagen, so wirst Du nach meinem Tode, gleich wie Du bisher gethan, Alles herdurchbringen. Und wenn Du alsdann bei Deinen Freunden in Armut das trockne Brot auch nicht wirst bekommen können, so wirst Du in Mißmuth und Zweifel gerathen, daß Du selber nicht wirst schließen mögen, welchen Tod Du Dir anthun wollest. Alsdann soll dieß mein treuer Rath und letzter Wille sein, den Du ja wohl in Acht nehmen und nicht vergessen wollest: daß Du in solcher Mißmüthigkeit hinunter in den gewölbten Keller gehest und Dich an den großen

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Ernst Deecke: Lübische Geschichten und Sagen. Carl Boldemann, Lübeck 1852, Seite 111. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Luebische_Geschichten_und_Sagen.djvu/117&oldid=- (Version vom 1.8.2018)