Seite:Liebermann- Blutmord Konitz- p077.png

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.


Es ist nicht allein ein gutes Recht jedes Staatsbürgers, zur Ermittelung von Verbrechen beizutragen, sondern auch seine Pflicht, und niemand ist berechtigt, ihn daran zu hindern.

Der christliche Rechtsschutz-Verein hat sowohl mit der Presse sich in Verbindung zu setzen als auch die Bevölkerung der Gegend eindringlich vor Zusammenrottungen und Begehung von Gewaltthätigkeiten zu warnen; letztere nützen nur den Mördern und ihren Helfern.

[Eingefügtes Bild:]
Evangelischer Kirchhof zu Konitz
[Siehe: Scan: Der Blutmord in Konitz, S. 77]

Empfohlene Zitierweise:
Max Liebermann von Sonnenberg: Der Blutmord in Konitz. Berlin: Deutschnationale Buchhandlung und Verlags-Anstalt, 1901, Seite 77. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Liebermann-_Blutmord_Konitz-_p077.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)