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Verurteilung erfolgen mußte. Die beiden jüdischen Verteidiger griffen darum zu dem verzweifelten Mittel, die ganze christliche Bevölkerung der Konitzer Gegend dadurch zu beleidigen, daß sie behaupteten, den Zeugen seien die von ihnen bekundeten Wahrnehmungen suggeriert worden; die Zeugen hätten zwar subjektiv wahr ausgesagt, aber objektiv hätten sie einen Verkehr zwischen Moritz Lewy und Ernst Winter nicht wahrgenommen, die Zeugen bildeten sich solches nur ein.

Derartiges zu behaupten und einer ganzen Bevölkerung ins Gesicht zu schleudern, zeigt wieder, was jüdische Unverschämtheit sich im Deutschen Reiche herausnehmen zu können glaubt.

Die Geschworenen ließen sich aber nicht irremachen, sie bejahten die sämtlichen Schuldfragen und zwar – wie dem Herausgeber dieser Schrift mitgeteilt wurde – einstimmig. Der Gerichtshof verurteilte infolgedessen den Moritz Lewy wegen wissentlichen Meineids zu vier Jahren Zuchthaus, vier Jahren Ehrverlust und dauernde Unfähigkeit, als Zeuge oder Sachverständiger vernommen zu werden. Die von seinen Verteidigern dagegen eingelegte Revision wurde vom Reichsgerichte nach ganz kurzer Beratung am 10. Mai 1901 zurückgewiesen.

Im Laufe dieses Meineidsprozesses wurde auch aufgedeckt, in welcher Weise von seiten der Juden seit der Ermordung Winters in der Stadt Konitz eine Anzahl von sogenannten „Rechercheuren“ unterhalten worden ist, um den Gang der Untersuchung im jüdischen Sinne zu beeinflussen. Den Ausgangspunkt dabei bildet der „Zentralverein Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens“. Im Auftrage dieses mit sehr erheblichen Geldmitteln arbeitenden Vereins hat ein gewisser Bambus eine Anzahl Rechercheure unterhalten, deren Hauptthätigkeit darin bestand, die Behörden auf immer neue angebliche Spuren nichtjüdischer Thäter hinzuweisen und dadurch die Thätigkeit der Behörden zu verzetteln und von den Juden abzulenken; ferner die Zeugen zu beeinflussen, einzuschüchtern und zu beseitigen.

Bei den großen zur Verfügung stehenden Geldmitteln ist es in der That gelungen, so manchen Zeugen gedächtnisschwach zu machen. Direkt bewiesen wurde in dem Lewy-Prozeß, daß der nunmehr verhaftete Rechercheur Schiller die sehr wichtige Zeugin Frl. P., die bereits vor dem Amtsgericht den von ihr wahrgenommenen Verkehr zwischen Moritz Lewy und Winter bekundet hatte, durch Bedrohung und indirekte Bestechung zur Abgabe eines unrichtigen Zeugnisses zu bewegen versuchte. Sie sollte nämlich freiweillig zu dem Landrichter Zimmermann gehen und dort ihre Aussage widerrufen.

Der ebenfalls von jüdischer Seite besoldete Rechercheur W. hat ähnliche Beeinflussungsversuche bei dem Zeugen Schl. unternommen.

Eine ganze Anzahl neuer Meineidsprozesse steht infolgedessen bevor. Einer der „Rechercheure“ (Schiller) sitzt bereits hinter Schloß und Riegel.

Das Auftreten des Ersten Staatsanwaltes Schweigger, der in seinem Plaidoyer die Worte aussprach: „Ein preußischer Staatsanwalt

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Max Liebermann von Sonnenberg: Der Blutmord in Konitz. Berlin: Deutschnationale Buchhandlung und Verlags-Anstalt, 1901, Seite 61. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Liebermann-_Blutmord_Konitz-_p061.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)