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Der Prozeß Moritz Lewy.

In der Hauptverhandlung des Strafprozesses gegen den Präparanden Speisiger wurde, wie auf Seite 56 bereits berichtet, der Fleischergeselle Moritz Lewy durch Gerichtsbeschluß wegen Meineides verhaftet. Der Meineid bestand darin, daß Moritz Lewy als Zeuge eidlich bekundete, er habe den ermordeten Gymnasiasten Winter gar nicht gekannt.

[Eingefügtes Bild:]
Moritz Lewy, genannt Kneifer-Moritz.
[Siehe: Scan: Der Blutmord in Konitz, S. 60]

Am 13.,14.,15. und 16. Februar 1901 fand die Schwurgerichts-Verhandlung gegen Moritz Lewy wegen wissentlichen Meineids statt. Die Anklage vertrat der neue Erste Staatsanwalt Schweigger, der an die Stelle des versetzten Herrn Settegast seit dem 1. Januar 1901 getreten war.

Im Laufe der viertägigen Verhandlungen bekundeten 31 Zeugen, wie sie zu verschiedener Zeit, bei verschiedenen Gelegenheiten und an verschiedenen Orten einen ziemlich regen Verkehr zwischen Moritz Lewy und dem ermordeten Winter bemerkt hatten.

Die Zeugen sahen beide sehr oft zusammen in der Lewyschen Hausthür stehen oder miteinander sprechen; man sah sie in einem Gasthause zusammen sitzen und auf den Straßen zusammen gehen.

Die von der Staatsanwaltschaft gegen Moritz Lewy zusammengetragenen Beweise waren derartig klar und erdrückend, daß eine

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Max Liebermann von Sonnenberg: Der Blutmord in Konitz. Berlin: Deutschnationale Buchhandlung und Verlags-Anstalt, 1901, Seite 60. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Liebermann-_Blutmord_Konitz-_p060.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)