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acht neue Meineide geleistet werden!“ Man ersuchte den Herrn Wehn darauf, das Zimmer zu verlassen.

Bezeichnend für Herrn Wehns kriminalistische Fähigkeiten ist es, daß er die einfache Thatsache, daß Moritz Lewy mit Winter bekannt gewesen sei, die im Laufe eines Vormittags vor Gericht unwiderleglich bewiesen wurde, während einer mehrmonatlichen Thätigkeit nicht zu ermitteln vermochte. – Herr Wehn hat noch Anfang Juli dem Untersuchungsrichter Zimmermann angegeben, ein Verkehr des Winter mit dem Moritz Lewy lasse sich nicht feststellen!


Der Prozeß Masloff.

Auf Seite 29 dieser Schrift ist dargestellt, wie Wahrnehmungen des Arbeiters Masloff in das Verfahren gegen den Fleischermeister Hoffmann hineinspielen. Ebenso wie der Präparand Speisiger hat auch Masloff, nachdem er mit seiner Wissenschaft hervorgetreten war, die mannigfachsten Verhöre bestehen müssen: Er ist auf der Polizei, von dem Amtsrichter Pankau, von den beiden Kriminal-Kommissaren Wehn und Braun und zuletzt in stundenlangen Verhören von dem Untersuchungsrichter beim Landgericht, Dr. Zimmermann, vernommen worden. Seine vor diesem Richter abgegebene Aussage ist in ihren wesentlichen Momenten auf Seite 37 ff. dieser Schrift wörtlich wiedergegeben.

Man erwartete in Konitz, daß auf Grund seiner sehr erheblichen Bekundung nunmehr energisch gegen die Mitglieder der Familie Adolf Lewy vorgegangen werden würde. Aber der Untersuchungsrichter Zimmermann verhaftete auch hier, ebenso wie er es in dem Speisiger-Prozeß gethan, den Zeugen, nämlich den Arbeiter Masloff, wegen Meineides.

Dasselbe Schicksal traf die Schwiegermutter des Masloff, die Gesinde-Vermieterin Roß, die Bekundungen machte, die die Frau Lewy belasteten.

Nach der Verhaftung des Masloff und der Frau Roß erhob der Kgl. Erste Staatsanwalt Settegast zu Konitz die Anklage wegen Meineides gegen:

  1. den Arbeiter Masloff,
  2. die Gesinde-Vermieterin Roß,
  3. die Frau Masloff und
  4. die Frau Berg, eine Schwester der Frau Masloff.

Die Bekundungen der Frau Masloff sind auf Seite 40 dieser Schrift in ihren wichtigsten Punkten bereits aufgeführt.

Die Schwurgerichtsverhandlung gegen diese vier Angeklagten hat sich vom 26. Oktober bis 9. November in Konitz abgespielt. Von Seiten der Verteidigung wurde der Versuch gemacht, einen Teil des für die jüdische Thäterschaft bei der Ermordung des Winter sprechenden Beweismaterials vorzubringen und zwar mit überraschendem Erfolge. Denn sowohl die Geschworenen als auch die Zuhörer gewannen die Ueberzeugung, daß der Mord nur von Juden zu rituellen Zwecken und zwar nur in dem Keller des Fleischermeisters Adolf Lewy verübt sein kann.

Der Arbeiter Masloff sollte nach der Behauptung der Staatsanwaltschaft falsch geschworen haben, weil seine angegebenen

Empfohlene Zitierweise:
Max Liebermann von Sonnenberg: Der Blutmord in Konitz. Berlin: Deutschnationale Buchhandlung und Verlags-Anstalt, 1901, Seite 57. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Liebermann-_Blutmord_Konitz-_p057.png&oldid=- (Version vom 23.6.2018)