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Aus diesem Befunde nehmen die Herren Dr. Mittenzweig und Dr. Störmer ferner an, der Tod von Winter sei in der Weise herbeigeführt, dass er anfänglich, gleichsam im ersten Akte, wahrscheinlich durch Verschluß von Nase und Mund mittels weicher Bedeckungen dem Ersticken nahe gebracht wurde, und daß ihm dann, im zweiten Akte, durch Durchschneiden des Halses und die Blut-Entziehung das Leben genommen worden ist.

Als Stunde des Todes nehmen die beiden Berliner Aerzte spätestens 7 Uhr abends an.



Weitere Verdunkelungs-Versuche.

Die Juden ließen aber nicht nach, und es gelang ihnen schließlich, in der Person eines Herrn Dr. Puppe zu Berlin einen Mediziner zu finden, der auf die jüdischen Ideen einging und sie zu begründen versuchte. Zur Beurteilung und Würdigung des Puppeschen Auftretens muß gleich hervorgehoben werden, dass dieser Herr von den Winterschen Körperteilen nichts gesehen hat, denn diese waren sofort nach der Mittenzweig-Störmerschen Nach-Obduktion beerdigt worden. Herr Puppe konnte daher nur Schlüsse aus Bekundungen ziehen, die Zeugen in den beiden mündlichen Verhandlungen gegen Israelski und gegen Masloff vorbrachten.

Im Israelskischen Prozesse begutachtete Herr Puppe auf Grund der Aussage eines Zeugen, der beim Auffischen des eingepackten Rumpfes aus dem Mönchsee eine rötliche Färbung im Wasser bemerkt haben wollte, daß das Blut aus dem Rumpfe durch das Lagern im Seewasser ausgelaugt worden sei.

In dem einige Wochen darauf stattfindenden Prozesse gegen Masloff konnte aber Herr Puppe diese seine Annahme nicht mehr aufrecht erhalten, indem ihm entgegengehalten wurde, daß ja das Verpackungsmaterial, nämlich der Sack und das Packpapier, keinerlei Blutspuren aufwiesen, solche aber unbedingt aufweisen müßten, wenn beim Lagern im See noch Blut ausgelaufen wäre.

Herr Puppe behauptete aber jetzt, daß Winter eines Erstickungstodes gestorben sei, was aus sog. Petechien, d.h. Knotenbildungen an den Gesichts-Adern, zu schließen sei. Aber auch diese Behauptung des Dr. Puppe, jetzt Kgl. Kreisphysikus zu Berlin, ist unwahr, denn sie wird nicht durch Thatsachen unterstützt. Drei Sachverständige haben den Kopf, gleich nachdem er aus dem Sumpfwasser gezogen und zum städtischen Krankenhause gebracht war, genau besichtigt. Das Antlitz zeigte gerötete Wangen, die Gesichtszüge waren vollständig unverändert. Es befanden sich im Gesicht absolut keine Petechien oder Ecchymosen. Diese sind vielmehr erst wochenlang später, nachdem der Kopf in Spiritus gelegen, sichtbar geworden, rührten von einfacher Senkung des Blutes her und waren Leichenerscheinungen, nicht aber Blutaustritte, die vor dem Tode bei einem Erstickungsversuche entstanden wären.

Jedenfalls sind die Puppeschen Ansichten derart minderwertig und unbegründet, daß sie gegenüber den Gutachten der Herren, die die Körperteile des Ermordeten gesehen, in den Händen gehabt

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Max Liebermann von Sonnenberg: Der Blutmord in Konitz. Berlin: Deutschnationale Buchhandlung und Verlags-Anstalt, 1901, Seite 52. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Liebermann-_Blutmord_Konitz-_p052.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)