Seite:Liebermann- Blutmord Konitz- p005.png

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

1900 Hilsner als schuldig der Mithilfe am Morde beider Mädchen und zwar in einer Form, die keinen Zweifel darüber läßt, daß die Geschworenen als Motiv die Blutgewinnung angenommen haben.

Am 24. April 1901 endlich verwarf der Oberste Gerichtshof (Kassationshof) zu Wien die gegen diese Entscheidung eingelegte Richtigkeitsbeschwerde, sodaß damit das Todes-Urteil rechtskräftig wurde.

Daß Hilsner aber wirklich gehängt wird, glauben wir nicht — denn er ist Jude.

In neuster Zeit hat der katholische Pfarrer W. zu M. bei D. folgenden Fall erzählt: Ein zum Christentum übergetretener Jude habe ihm mitgeteilt, das Hauptmotiv seines Uebertritts sei die ihm bekannte Thatsache gewesen, daß die Juden Christen morden; er sei sogar selbst dabei gewesen, als die Juden einen Christen geschlachtet und gemartert hätten; erst nach sechs oder acht Stunden sei das Opfer gestorben.

Zu erwähnen ist auch, daß den deutschen Diplomaten, die im Orient längere Jahre sich aufgehalten haben, das Vorkommen solcher Morde behufs Blutgewinnung allgemein bekannt ist. Im Orient hat aber das Menschenleben wenig Wert, die Beamten sind dort der Bestechung durchweg zugänglich, und so kommt es, daß von solchen Fällen wenig Aufhebens gemacht wird.

——

Empfohlene Zitierweise:
Max Liebermann von Sonnenberg: Der Blutmord in Konitz. Deutschnationale Buchhandlung und Verlags-Anstalt, Berlin 1901, Seite 5. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Liebermann-_Blutmord_Konitz-_p005.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)