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des Berliner Professors Herm. Strack: ,,Das Blut im Glauben und Aberglauben der Menschheit." (Schriften des Institutum Judaicum. Nr. 14. Berlin 1900), in der ,,Antisemitischen Korrespondenz" Nr. 46 und den ,,Deutsch-Sozialen Blättern" Nr. 627.

Am 29. Juni 1891 wurde die Leiche des fünfjährigen Knaben Hegemann völlig blutleer mit einem Zirkelschnitt am Halse in einer Scheune in Xanten gefunden.

Dringender Verdacht richtete sich gegen den das Nachbargrundstück bewohnenden Schächter und Vorbeter Buschoff. Das ärztliche Gutachten besagte: a) der zirkelartige Schnitt war zweifellos von geübter Hand mit einem haarscharfen Messer ausgeführt; b) die Leiche war bis ins Gehirn hinein absolut blutleer; c) irgendwelche Zeichen widernatürlicher Vergewaltigung waren nicht vorhanden.

Die Untersuchung wurde höchst merkwürdig geführt. Haussuchungen und Durchsuchungen des Buschoffschen Schlachthauses fanden erst ein Vierteljahr nach dem Morde statt. Belastungszeugen wurden barsch angefahren usw. usw.

Schließlich wurde Buschoff verhaftet, dann wieder freigelassen. Dann verhaftete man einen Christen und ließ ihn wieder frei. Endlich wurde Buschoff nochmals verhaftet und vor das Schwurgericht in Cleve gestellt. – Auch hier ereigneten sich höchst seltsame Dinge. Das Nichtschuldig wurde seitens der Geschworenen ausgesprochen, weil die Thäterschaft dem Buschoff nicht völlig nachgewiesen werden konnte. Eine Unterfrage auf Beihilfe zum Morde war nicht gestellt; Buschoff wurde freigesprochen und verzehrt jetzt unter verändertem Namen in einer größeren rheinischen Stadt mit Behagen die reichen Geldmittel, die die gesamte Judenschaft für ihn aufgebracht hat. Näheres siehe ,,Deutsch-Soziale Blätter" (Jahrg. 1891 u. 1892) und die Broschüre ,,Prozeß Oberwinder" (Berlin 1892).

Am 29. März 1899 verschwand ein junges Mädchen, Agnes Hruza in Polna (Böhmen). Sie wurde am 1. April in einem Wäldchen nahe bei der Stadt halb nackt als Leiche gefunden. –Der Körper war vollständig blutleer und zeigte einen klaffenden Halsschnitt. Die am Thatorte vorgefundenen Blutspuren entsprachen nach gerichtsärztlichem Gutachten durchaus nicht der Blutmenge, die bei einer solchen Todesart in der Umgebung der Leiche vorhanden sein müßte.

Als der That verdächtig wurde der Jude Leopold Hilsner gefänglich eingezogen, am 16. September vom Schwurgericht als schuldig erkannt und zum Tode durch den Strang verurteilt.

Auch in diesen Prozeß griff die Judenschaft lebhaft ein, vollführte einen gewaltigen Preßlärm, stellte einen Verteidiger und brachte es, trotzdem Hilsner gestanden hatte, fertig, daß das Urteil aufgehoben und die Sache vor ein neues Schwurgericht verwiesen wurde.

Inzwischen hatte aber die Untersuchung Anhaltspunkte dafür ergeben, daß Hilsner noch bei einem gleichartigen Morde beteiligt war, der am 17. Juni 1898 an einem jungen Mädchen, Namens Marie Klima, verübt wurde.

Das neue Schwurgericht (in Pisek) erkannte nun am 14. November

Empfohlene Zitierweise:
Max Liebermann von Sonnenberg: Der Blutmord in Konitz. Deutschnationale Buchhandlung und Verlags-Anstalt, Berlin 1901, Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Liebermann-_Blutmord_Konitz-_p004.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)