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Geschichtlich beglaubigte Ritualmorde

sind ungefähr 300 bekannt. Eine ausführliche Zusammenstellung derselben findet sich in dem Buche ,,Die Juden und das Christenblut". Wir haben in den bisherigen Auflagen dieser Schrift eine größere Zahl dieser Morde kurz aufgeführt, lassen sie aber, um Raum zu sparen, unter Verweisung auf das erwähnte Buch fort und beschränken uns darauf, einige Blutmorde aus neuester Zeit darzustellen:

Am 21. Januar 1884 wurde zu Skurz (Westpreußen) der vierzehnjährige Knabe Cybulla ermordet. Man fand ihn am nächsten Morgen unter einer Brücke als zerstückelte Leiche. Die beiden Oberschenkel fehlten, während die Unterschenkel in der Nähe des vollständig nackten Leichnams lagen. Nach dem ärztlichen Gutachten waren die Oberschenkel mit großer Sachkenntnis und Geschicklichkeit aus den Beckenpfannen und Kniegelenken losgelöst worden, und obgleich der Ermordete sehr kräftig und vollblütig gewesen, zeigte sich an dem toten Körper doch völlige Blutleere. Die Leiche wies viele Verletzungen auf, die dem Körper teils noch im Leben, teils erst nach dem Tode zugefügt worden waren. Unter anderem wurde dem Ermordeten auch der Bauch aufgeschlitzt.

In dringenden Verdacht gerieten mehrere Juden, besonders der Pferdeschlächter Josephsohn, der auch verhaftet wurde. Aber der von Berlin entsandte Kriminal-Kommissar Höft brachte es fertig, unbeirrt durch alle auf jüdische Thäterschaft weisenden Spuren, den christlichen Schlächter Behrendt ins Untersuchungsgefängnis zu bringen. Das Schwurgericht zu Danzig sprach Behrendt, gegen den der erste Beschuldigte Josephsohn als Zeuge auftrat, einstimmig frei. Nach dem wirklichen Mörder wurde nicht weiter geforscht. Ausführliches darüber findet man in Nr. 607 der Wochenschrift ,,Deutsch-Soziale Blätter".

Am 21. Juli 1888 ,,entnahm" der jüdische Rabbinats-Kandidat Bernstein zu Breslau einem achtjährigen Knaben Blut, um sich, nach seiner eigenen Angabe, damit zu entsühnen. Der Staatsanwalt bezeichnete in der Gerichtsverhandlung am 21. Februar 1889 als Beweggrund der That ,,rituelle Blutentziehung bei einem christlichen Knaben für den israelitischen Religionskultus".

Bernstein wurde zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Erkenntnis erlangte aber keine Rechtskraft, denn im Gegensatze zu dem Medizinal-Kollegium von Schlesien erklärte die ,,K. wissenschaftliche Deputation" zu Berlin in ihrem Obergutachten den Bernstein für geisteskrank. Er leide an religiöser Verrücktheit. Genaueres über diesen Fall ist zu lesen auf Seite 102 der Schrift

Empfohlene Zitierweise:
Max Liebermann von Sonnenberg: Der Blutmord in Konitz. Deutschnationale Buchhandlung und Verlags-Anstalt, Berlin 1901, Seite 3. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Liebermann-_Blutmord_Konitz-_p003.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)