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oder Gespielen dabei sind. Man heiße sie aber nicht weggehen, weil nun dies und jenes vorgenommen werden solle; denn dadurch würde man ihnen nur etwas aufzulösen geben. Je mehr man hier thun kann ohne zu zeigen, warum man es thut, desto besser ist es.


Zusatz des Herausgebers.

„Es wird nicht undienlich seyn, zu dieser dreizehnten Regel eine zwar sehr specielle, aber gar nicht unwichtige Bemerkung hinzuzufügen, die ich in einer der übrigen Abhandlungen finde, die über diesen Gegenstand eingelaufen sind. Sie ist folgende: Man lasse nicht zu, daß Kinder ohne Aufsicht und ohne vorhergenommene Abrede zur Vermeidung schändlicher Anblicke an Oerter gehn, wo ausländische Thiere, besonders Affen mit ihren Künsten für Geld gezeigt werden. Denn da besonders die Affen von ihren gottlosen Führern so abgerichtet sind, daß sie, auf ein gegebenes Zeichen, die teuflische Handlung der Selbstschändung zum Gelächter des Pöbels, aber zur Schande der Menschheit, öffentlich vornehmen müssen: so muß solches allemal zum größten Verderben

Empfohlene Zitierweise:
Johann Friedrich Oest: Wie man Kinder und junge Leute vor dem Laster der Unzucht verwahren könne. Wien 1787, Seite 150. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Laster_der_Unzucht_(Oest)_150.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)