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Glied der Kirche, wenn es zwar an den Grundlehren der Kirche mit lebendigem Glauben an dem HErrn festhält, sich aber nicht zu allen theologischen Consequenzen der Bekenntnisschriften bekennt, ein treues Glied der evangelisch-protestantischen oder lutherischen Kirche zu sein aufhört.“ – Diese Erklärung unterschrieben auch Männer der verschiedenen Fractionen, welche bei Gelegenheit des Muffelschen Protestes unter den Maierschen Gegenprotest ihre Namen gesetzt hatten; wenigstens einige. Im Ganzen hat sie 33 Unterschriften. (S. Synodalbl. Nr. 33/34. p. 298 ff.)

 Was nun durch diese und ähnliche schriftliche und mündliche Erklärungen aus dem Bekenntnis des 5. Februar geworden ist, wie viel Werth und Wichtigkeit es behalten, wie viel 'Beruhigung es namentlich denen, welche unsre Petition alles Ernstes unterschrieben hatten, geben konnte, das wird unschwer zu finden sein. Man nehme dazu alles das, was wir noch zu referiren haben und sage uns, ob die Synode von Ansbach wirklich eine lutherische Synode genannt werden dürfe, ob sie als Synode sich dem lutherischen Bekenntnis treu erwiesen habe.

 Am Schluß der Synode übergab der Landgerichtsassessor Hommel eine von 14 (!) Abgeordneten mitunterzeichnete Erklärung zu Protocoll, welche eine Recapitulation des ganzen Verhaltens der Synode zum Bekenntnis gibt und deshalb, wie auch ihres sonstigen Inhalts willen hier einen Platz verdient.

„Die Generalsynode hat zum Beginn der zweiten Woche ihres Beisammenseins erklärt, daß sie auf dem Grunde des evangelisch-lutherischen Bekenntnisses stehe. Schon damals hat sich gezeigt, daß nicht alle Mitglieder mit dieser Erklärung einverstanden waren. Seitdem ist von einzelnen Mitgliedern wiederholt gegen die Benennung „lutherische Kirche“ protestirt und für die bayerische Landeskirche verschiedentlich theils der Name „evangelisch-protestantisch, theils der Name „evangelisch“ angesprochen