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provocirt – thun sollen und können, schon um des 5. Februar willen.

 Das Schweigen der ersten Hälfte erweckt ein übles Vorurtheil. Sie strich schweigend ihr Ja und Amen vom fünften Februar aus. Jedoch gaben manche in einer am 19. Februar von dem Decan Dr. Fikenscher von Nürnberg übergebenen Separaterklarung durch Unterschrift Zeugnis. Die Fikenscherische Erklärung besagt Eingangs: „Weder die symbolischen Bücher der evangelischen protestantischen Kirche, noch die dogmatischen Schriften der bewährtesten protestantischen Theologen gäben einen bestimmten Begriff von dem in unsern Tagen so häufig genannten evangelisch-lutherischen Bekenntnis, noch könne dieser Begriff auf geschichtlichem Wege unzweifelhaft gewonnen werden.“ Es seien darum auch in der Synode schon Misverständnisse, Proteste und Gegenproteste vorgekommen. Der Begriff müße zur Verständigung aller festgesetzt werden. Dr. Fikenscher hatte für die Synode, welcher der Begriff „Bekenntnis“ ganz offenbar verrückt und verwirrt war und die deshalb bei ihrem Bekennen, ohne es zu wißen, Ja und Nein zugleich sagen konnte, vollkommen recht. Aber sein Wort verhallte. Er seinerseits sagte in seiner Erklärung manches, wie er die Sache nahm, und schloß mit den Worten, es sei mit der Bezeichnung „evangelisch-lutherisch“ nicht gesagt, „daß ein gläubiges


    Vier von diesen hatten zuvor den Maier’schen Protest unterschrieben.

    „Hommel bemerkt, daß er ein Feind von Parteinamen ist und sich am liebsten christlich oder katholisch nennen würde, daß aber, so lange es Parteien gibt, die von der reinen Lehre abweichen, der Unterscheidungsname lutherisch nicht bloß als ein nothwendiges Uebel, sondern als ein Ehrenname festgehalten werden muß, daß auch um des Zusammenhangs mit der ganzen lutherischen Kirche auf Erden willen es nicht von uns abhängt, uns einen Namen zu geben oder geben zu laßen.“