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von treuen Gliedern der lutherischen, wie der reformirten Kirche betrachtet werden kann.

 4) Mit dem Bestehen eines unirten Kirchenregiments, sowie mit dem Mangel an der nöthigen Bekenntnistreue hängt es auch zusammen, daß:

a) bei den Ordinationen weder die Lutheraner, noch die Reformirten auf ihre Symbole verpflichtet werden;
b) daß in Folge des nicht bloß reformirte und lutherische Lehren, sondern auch von den gemeinsamen Lehren beider Kirchen abweichende, allen Glauben verläugnende verderbliche Lehren und Schwärmereien aller Art auf den Kanzeln gepredigt und verbreitet und hiedurch unter dem Volke jene merkwürdige Verwirrung der Gewißen und jener Leichtsinn in Glaubenssachen verursacht und gefördert wurde, unter dem alle kirchlich gesinnten Pfarrer und Christen so sehr leiden. Es geschah dies, ohne daß das Kirchenregiment die Kraft finden konnte, durchgreifend und genügend einzuschreiten, und bei den Visitationen auf Beßerung und Belehrung, oder aber auf Beseitigung der Irrlehrer hinzuzielen, so hinzuzielen, daß vor allem Gottes lauteres Wort den Gemeinden in seiner Wichtigkeit gezeigt und in seiner Fülle erhalten worden wäre.
c) Mit den Anfangs dieser Nummer genannten Uebeln hängt es auch zusammen, daß selbst in der Verwaltung des heiligen Abendmahls unirte und reformirte Distributionsformeln geduldet, und auf diese Weise das theuerste Gut der pilgernden Gemeinde,