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Gemeine, unter Gesang und Gebet, im Moment ihres Abscheidens ertheilt.


§. XLVII.
Begräbniß und

Der Abschied ihrer Mitglieder wird in Gemein-Orten gleich darauf verkündigt, indem mit Posaunen der Ton der Worte: Wenn mein Mund wird erbleichen in JEsu Arm und Schoos etc. nach der gewöhnlichen Kirchen-Melodie des Liedes: O Haupt voll Blut und Wunden etc. geblasen, und durch eine andere Melodie angedeutet wird, aus welchem Chor dasselbe verschieden. Sobald die Leiche gewaschen, einfältig und zierlich angekleidet und in den Sarg gelegt ist, wird sie um Abend-Zeit in das an einem öffentlichen Ort erbaute Leichen-Gewölbgen gesetzt, und durch eine Lampe, die durch das Fenster scheint, der Gemeine angezeiget, daß eine Leich daselbst verwahret werde; die den gemeiniglich fleißig besucht und betrachtet wird. In etlichen Tagen wird dieselbe von einem Ordinaro nach einer kurzen Leichen-Rede unter einem solennen Gefolge in ordinären, und wenns das Wetter zuläßt, von den Schwestern gemeiniglich in weissen Kleidern; und weil die Brüder das Begraben mit lebendiger Hofnung als ein Stück der Nachfolge JEsu behandeln, mit Musik lieblich und munter auf den GOttes-Acker hinaus begleitet unter der gewöhnlichen Begräbniß-Liturgie in ein eigenes frisches Grab eingesenkt, und nach den Worten: Bewahr uns mit der ganzen vollendeten Gemeine, insonderheit mit unserm Bruder (oder Schwester) N. N. in ewiger Gemeinschaft, und laß uns dermaleins mit ihr ausruhen bey deinen Wunden! Worauf die Gemeine antwortet: Erhör uns lieber HErre GOTT! und nach dem gewöhnlichen Kirchen-Segen und Gesang, eingescharret, das Grab aber mit einem Stein, worauf der Name, Geburts- und Heimgangs Ort und Zeit eingehauen ist, bedecket.