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werden nicht erst um ihre Ehe-Führung gefragt, noch ihnen deshalb etwas ins besondre an die Hand gegeben; Wer aber aus wahrer Gemüths-Verlegenheit oder Leibes-Noth einen Anstand an etwas hat, dem wird auf sein Verlangen von einem dazu verpflichteten und durchgängig erkannten Ehe-Paar Rath und Beystand ertheilt, so weit es unter Menschen thunlich, und unter gesitteten Völkern Policeymäßig ist: Nur mit dem Unterscheid, daß es allemal unter beyden Eheleuten abgeredet, und niemals von Einem Theil Klagweise angebracht und gerichtlich ernöthiget ist.

Was aber die unter den Brüdern geborne und erzogene Leute betrift, die sowol Table rase, als ein in gewissen Stücken unerhörtes und noch nie gesehenes und im Verderben der Welt noch unwissendes Geschlecht sind; so wollen sie dieselben in solchen Fällen lieber gleich im Eingang ganz Biblisch und nach JEsu Sinn angewiesen, als aus Mangel gründlichen Unterrichts und Pflege, im Fortgang erst durch Umwege und manche Schäden ins Gleis gebracht sehen. Daher sie dieselbe mit solcher Behutsamkeit und Sorgfalt behandeln, als wenn sie Prinzen und Prinzeßinnen wären.


§. XLIV.
Ins besondere.

Solchergestalt tractiren sie die Zeugung als eine der heiligsten und wichtigsten Handlungen des menschlichen Lebens, studiren dieselbe als eine practische Weisheit aus GOttes Einsetzung und nach dem Herzen JEsu, und sehen die geringste Nachläßigkeit und Untreue darinnen als eine Tod-Sünde an. Wenn die Schwestern ihrer Schangerschaft gewis sind, so melden sie solches ihren Aeltestinnen und legen um des Wohlstands willen braune Mantel-Kleider an. Und ob sie gleich wissen, daß die Frucht ihres Leibes, wie aller, ein sündiges Kind ist,