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und zwar die Verehelichten jedes in seines Ehegatten Gegenwart von einem Ehemann und Frau, die wenigstens den Grad der Diaconen haben. Und das nennen sie das Sprechen. Vor dem Abendmahl geschieht es in Absicht auf diese heilige Handlung, theils gewisse Dinge abzuräumen, die dem Gemüth Scham und Blödigkeit verursachen; theils zu verhüten, daß aus der oftmaligen Communion keine Gewohnheit werde. Und weil dieses Sprechen oft von mehr als einem zugleich, manchmal auch in andrer Gegenwart geschiehet; so wollen sie dasselbe in Ansehung der Absicht der Form und des Gebrauchs mit keiner Ohren-Beicht verwechselt haben; ob sie gleich gegen die Privat-Confeßion, die der Augspurgischen Bekenntniß sehr gemäß ist, nichts haben, und das Sigillum Confessionis heiliglich zu beobachten sich verpflichtet halten.


§. XLII.
Verpflanzung. aus den Chören,
besonders durchs Heurathen.

Aus den heranwachsenden Chören wird man an den jährlichen Chor-Festen in ein anderes, zu dessen Grade man, dem Alter nach, gelangt ist, mit dem Segen des Chors und Erbittung einer neuen Gnade; und aus den Chorhäusern entweder durch den seligen Heim-Beruf, oder durch Verschickung in andere Gemeinen, oder durch Verheirathung verpflanzt. Dieses ist, ausser den Colonien, seit etlichen Jahren zum Nachtheil der Chöre nicht viel vorgekommen, weil man nach Pauli Rath 1. Cor. VII. warten wollen, bis die eine zeither ganz wütende Verfolgung ausgeraset und die Gemein-Orte weislicher und sicherer, als bisher öfters geschehen, placirt worden.

Die bürgerliche Matrimonial-Einrichtung, die in der ehrbaren Welt eingeführt worden, ist nach ihrer ersten und lautersten Absicht bey den Brüdern sowol im Ein- als Fortgang in vollem Gebrauch. Die Leute werden nicht zusammen gelooset;