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ebenfals eingesegnet, sondern auch durch Aeltestinnen ihres eigenen Geschlechts: (weil der Apostel Paulus den Jüdischen Unwerth der Frauens-Personen für gänzlich aufgehoben angegeben hat) in ihrer Arbeit unterstützt.

Und Annahme.

Ausser denen Ordinationen geschicht unter der Litaney auch noch die Annahme solcher Personen, die sich in ihrem Gemüth zum Dienst GOttes bey der Gemeine, selbst verordnen, deren Ruf des H. Geistes an ihr Gemüth (wies die Englische Kirche nennt) nebst ihrer Tüchtigkeit und Treue die Arbeiter vorher prüfen und alsdenn ihren angebottenen Dienst, vor der Gemeine mit dem Handschlag annehmen, zu Vermeidung alles Scheins eines selbstlaufens, jedoch mit demüthiger Willigkeit und Paratschaft auf den geringsten Wink. Solche Personen wurden schon in der alten Brüder-Kirche Acoluthi genennet, (von άχολυθειν, nachfolgen) und mögen mit den Proponenten in der Reformirten, und den Candidaten in der Lutherischen Kirche einige Aehnlichkeit haben. Es ist aber die Aufnahme, wovon weiter unten, hievon sorgfältig zu unterscheiden.


§. XXII.
Kirchen-Zucht.

Die Kirchen-Zucht, die in den Canonibus aller Kirchen als ein nothwendiges Stück erfordert wird, ist in der Unität zur Zeit noch nicht recht eingerichtet. Der Ordinarius Fratrum hält den kurzen Begrif, den der Heiland davon gegeben, Matth. XVIII. für die beste Regel, eine Kirche darnach einzurichten; ist aber zeithero nicht zu bewegen gewesen, einige aus vielerley und auf alle Fälle vorgesehenen Regeln bestehende Form von einer Kirchen-Zucht aufsetzen zu lassen, damit sie nicht aus ungenugsamer Kunde aller Umstände eines Falls, entweder eludiret, oder unrecht und ohne Geist appliciret werde. Unterdessen observirt ein jeglicher Ordinarius loci mit seinem Presbyterio eine, seiner Gemeine, nach Verschiedenheit