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§. XV.
Vogtshof.

Dasjenige Schloß oder Haus, wo die Advocatia Fratrum ihr Archiv hat, wo ihre Haupt-Officianten wohnen, wo der dreyjährige Synodus generalis vor ordinair gehalten wird, und von wannen die fortwährenden currenten Geschäfte expedirt werden, wird der Vogtshof genennet. Derselbe war von An. 1738. bis 1747. auf dem Schloß Marienborn, dann in der Burg zu Lindheim, beide in der Wetterau, und auf dem Schloß Zeyst bey Utrecht; bis An. 1749. nach der bekanten Parliaments-Act die Gros-Britanischen Lande, als wo die Unität sich am meisten etabliret, ihr Archiv hat und ihre Gemeinen und Heiden-Mißionen am bequemsten übersehen und besorgen kan, dazu erwehlet und zu dem Ende der, eine Stunde von London, an der Thames liegende alte Hof der Grafen von Lindsey von dem Secretario Unitatis dazu aptirt wurde. Weil aber die nunmehro selig entschlafene Frau Gräfin von Zinzendorf die eigentliche Haus-Mutter der Gemeinen, Anstalten, Colonien und Heiden-Mißionen gewesen, wozu sie von ihrem Gemahl An. 1722. gehörig dotirt worden; so ist das liebe Sachsen schon etliche 30. Jahr der Ruhe-Platz der zurückgekommenen Boten und abwechslenden Arbeiter gewesen, und von da aus die meiste Zeit fürs gemeine Beste der Brüder-Kirche gesorgt worden.


§. XVI.
Jüngerhaus.

Von dem Vogtshofe ist das sogenante Pilger- oder besser, Jünger-Haus, unterschieden, und ist die wandernde Hütte und Retraite des Jüngers des HErrn mit seinem Collateral-Rath; welches der eigentliche Name des dermaligen Ordinarii und Advocati Fratrum ist. Derselbe stammt zwar selbst aus uralten Herren- und Fürsten-Häusern her, hat sich durch seine Vermählung noch mit verschiedenen hohen Häusern, die einen Erb-Nexum mit der Brüder-Kirche haben, alliirt, auch über dieses die Vogtey und das Syndicat dieser Kirche von allen itzt