a Lasco aus Polen berufen und ihm, als Superintendenten aller ausländischen Protestanten, die ansehnliche Kirche der Augustiner in London übergeben worden. Der in seinen Gedanken lezte Bischof der Mährischen Branche, Joh Amos Comenius, hat seine Kirchen-Historie und Ordnungen der Brüder, König Carl dem Andern dediciret und in seiner Paraenesi oder Ermahnung an die Englische Kirche, derselben seine liebe Mutter, die Kirche aufs angelegentlichste empfohlen: Wovon sie auch in ihrer Noth An. 1716. die Wirkung inne worden, da der Englische Theologus Bennet, auf Befehl Königs George des Ersten und seines Geheimen Raths, dieselbe als eine Evangelische Bischöfliche Kirche, in zweyen zu London und Lambeth gehaltenen und gedruckten Predigten, seiner Kirche recommendirt hat.
Wie aber diese vor den Augen der Menschen erloschene Kirche in Mähren wieder auferweckt worden und in Deutschland, England und andern Ländern zum Vorschein gekommen ist: davon finden wir in den Schriften der Brüder, besonders in den Büdingschen Sammlungen, zuverläßige, und, bis es ihnen belieben wird, nach Art eines in der ersten Beylage zu den Reflexionen περὶ ἑαυτοῦ mitgetheilten Auszugs, eine vollständige Historie zu liefern, hinlängliche Nachricht. Christian David war der Caleb, der diese Kinder der Verheissung, (wie er sie zu nennen pflegte) aus- und nach der Ober-Lausitz geführt hat. Das geschahe An. 1722., ohngefehr hundert Jahr nach ihrem Umsturz in Mähren. Die ersten waren Catholiken, oder doch Calixtiner, die sich zur Evangelischen Religion gewendet hatten, unter ihr eine Freystadt suchten, und von guten Freunden dem Herrn Grafen von Zinzendorf zugewiesen und empfohlen wurden.
Dieser Herr konte sie, aus Christlicher Liebe und Mitleiden, nach vergeblichen Versuch, sie anderswo besser unterzubringen,
David Cranz: Kurze Nachricht von der Kirche Unitas Fratrum. s.n., s.l. 1762, Seite 13. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Kurze_Nachricht_von_der_Kirche_Unitas_Fratrum.djvu/13&oldid=- (Version vom 1.8.2018)