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Aldebaran mittelst des Astrolabiums, den Merkur in 26° 6′ des Widders, mit einer nördlichen Breite von ungefähr 3°, fand; während der 25ste Grad des Krebses zu Nürnberg culminirte, also 7h 30m nach Mittag; zu welcher Zeit der mittlere Ort der Sonne vom Frühlingsnachtgleichenpunkte in 5° 39′ des Widders lag, in welchem Zeichen Merkur als Abendstern um 21° 17′ von der Sonne östlich abstand. Von der ersten bis zur zweiten Beobachtung sind 12 ägyptische Jahre 125d 3I 45II vergangen, in welcher Zeit die einfache Bewegung der Sonne 120° 14′, und die Bewegung der parallactischen Anomalie Merkurs 316° 1′ beträgt. Im zweiten Zeitraume liegen 69d 31I 45II, der einfache mittlere Ort der Sonne ist 68° 32′, die mittlere parallactische Anomalie Merkurs beträgt 216°. Aus diesen dreien Beobachtungen wollen wir für die jetzige Zeit prüfen, in wie weit wir annehmen dürfen, dass die Maassverhältnisse in den Kreisen der Merkursbewegung seit Ptolemäus bis jetzt dieselben geblieben sind, da man bei den anderen Beobachtungen auch nicht findet, dass die früheren guten Gewährsmänner in dieser Beziehung Fehler begangen hätten.

Wenn wir mit diesen denselben Ort der Abside des excentrischen Kreises gemein hätten, so bedürften wir ausserdem nichts, für die erscheinende Bewegung auch dieses Planeten. Wir haben den Ort der grössten Abside in 211° 30′, d. h. in 28° 30′ des Zeichens des Skorpion angenommen, denn wir durften denselben nicht weiter zurücksetzen, wenn wir nicht von vorn herein gegen die Beobachter uns entscheiden wollten; und so werden mir nun die Anomalie des excentrischen Kreises, nämlich die Entfernung des mittleren Ortes der Sonne vom Apogeum bei der ersten Beobachtung gleich 298° 15′, bei der zweiten gleich 58° 29′ und bei der dritten gleich 127° 1′ erhalten. Nun möge die Figur in der früheren Weise construirt werden, nur dass der Winkel gleich 61° 45′, um welchen die Bewegung der mittleren Sonne dem Apogeum bei der ersten Beobachtung voraus ging; und das Uebrige, was daraus folgt, der Voraussetzung gemäss gemacht wird. Da nun gleich 736¼, wenn