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von denen als Erdradius einen Theil ausmacht. Und dies war bei der ersten Beobachtung die Entfernung des Mondes vom Mittelpunkte der Erde. Bei der zweiten Beobachtung war aber der beobachtete Winkel 82°, der berechnete Winkel aber 80° 55′ und der Rest, also , 65′. Folglich enthielt 99027 und 1894 solcher Theile, von denen 100000 auf den Durchmesser des dem Dreiecke umschriebenen Kreises kommen; und es war die Entfernung des Mondes 5642/60 solcher Theile, von denen der Erdradius einen enthielt. —

Jetzt sei der grössere Epicykel des Mondes, dessen Mittelpunkt und der Mittelpunkt der Erde, von wo die grade Linie so gezogen sei, dass das Apogeum und das Perigeum ist. Der Bogen werde nach der berechneten gleichmässigen Anomalie des Mondes gleich 242° 10′ gemacht, und der zweite Epicykel beschrieben, dessen Bogen , als die doppelte Distanz des Mondes von der Sonne, gleich 194° 10′ sei. Man ziehe die Linie , welche von der Anomalie 2° 27′ abschneidet, und den Winkel der ausgeglichenen Anomalie zu 59° 43′ ergiebt, da der ganze Winkel 62° 10′ betrug, um welchen die Anomalie grösser als der Halbkreis war. Der Winkel war aber 12°. Die Winkel des Dreiecks sind also in Theilen, von denen 180 zwei Rechte betragen, gegeben, folglich ergiebt sich auch das Verhältniss der Seiten, = 91856 und = 86354 solcher Theile, von denen auf den Durchmesser des um das Dreieck umschriebenen Kreises 100000 kommen. Aber von solchen Theilen, deren 100000 enthält, beträgt 94010. Früher ist gezeigt, dass 8600 und die ganze Linie 13340 solcher Theile enthält. Da nun , wie bewiesen ist, 5642/60 Erdradien enthält, so folgt nach dem eben gegebenen Verhältnisse, dass 6018/60, 511/60, 82/60 und folglich auch die ganze Linie , in eine grade Linie ausgestreckt, als grösste Entfernung des Mondviertels, 68⅓ beträgt; und dass, wenn man von abzieht, der Rest als kleinste Entfernung 5217/60 ebensolcher Theile enthält. Ebenso kommen auch auf die ganze Linie , welche die grösste Entfernung des Voll- und Neumondes ist, 65½ und, wenn man abzieht, auf die kleinste 558/60 Erdradien. Es darf uns nicht beirren, dass Andere, — zumal Solche, denen die Parallaxen des Mondes, wegen der Lage ihrer Beobachtungsörter, nur zum Theil bekannt werden konnten, — die grösste Entfernung des Voll- und Neumondes auf 69⅙ Erdradien schätzen. Uns gestattete die grössere Nähe des Mondes