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nicht an demselben Knoten, auch nicht, wie im Vorhergehenden, in diametral entgegengesetzten, sondern in denselben, nördlichen oder südlichen Punkten; während nach der Vorschrift des Ptolomäus[1] alle übrigen Umstände, wie wir dieselben angegeben haben, gewahrt bleiben; und durch diese werden wir unsern Zweck fehlerfrei erreichen. Die erste Finsterniss, deren wir uns schon bei der Untersuchung der anderen Bewegungen des Mondes bedient haben[2], war diejenige von der wir gesagt haben, dass sie von Cl. Ptolomäus beobachtet ist, und zwar im 19ten Jahre Hadrian’s, nachdem zwei Tage des Monats Choiak verflossen waren, um eine Aequinoctialstunde Alexandriner Zeit vor Mitternacht, also nach Krakauer Zeit zwei Stunden vor Mitternacht, auf welche der dritte Tag folgte. Der Mond wurde um die Mitte der Finsterniss auf zehn Zwölftel des Durchmessers, d. h. zehn Zoll von Norden verfinstert, während die Sonne in 25° 10′ der Waage stand; der Ort der Anomalie des Mondes war 64° 38′ und ihre abzuziehende Prosthaphärese betrug 4° 20′ in der Gegend des absteigenden Knoten. Die zweite haben wir wieder mit grosser Sorgfalt zu Rom beobachtet, im Jahre Christi 1500 den 6ten November zwei Stunden nach der Mitternacht, welche den 6ten November anfing. Zu Krakau, das 5 Grade östlich liegt, war es zwei und zweifünftel Stunden nach Mitternacht, während die Sonne in 23° 16′[3] des Skorpions stand; es wurden wieder von Norden her 10 Zoll verfinstert. Dies sind also vom Tode Alexander’s 1824 ägyptische Jahre 84 Tage 14 Stunden 20 Minuten scheinbare, oder 14 Stunden 16 Minuten gleichmässige Zeit. Also war die mittlere Bewegung des Mondes 174° 14′, die Anomalie des Mondes 294° 40′, die ausgeglichene 291° 35′, die zu addirende Prosthaphärese 4° 28′. Es ist offenbar, dass der Mond bei diesen beiden Finsternissen auch einen gleichen Abstand von der grössten Abside hatte, auch war die Sonne bei beiden ungefähr in ihrer mittleren Abside, und die Grössen der Finsternisse waren gleich. Dies beweist, dass die südliche Breite des Mondes auch gleich war, und dass der Mond also gleiche Abstände von den Knoten hatte, aber hier aufsteigend, dort absteigend war. Es liegen nun zwischen beiden Finsternissen 1366 ägyptische Jahre 358 Tage 4 Stunden 20 Minuten scheinbare Zeit, gleichmässige aber 4 Stunden 24 Minuten, in welcher Zeit die mittlere Bewegung der Breite 159° 55′ beträgt.

Es sei nun der schiefe Kreis des Mondes, sein Durchmesser sei der gemeinschaftliche Schnitt mit der Ekliptik, in befinde sich die nördliche, in die südl. Grenze, sei der absteigende, der aufsteigende Knoten. Es mögen nun die beiden Bogen und auf der südlichen Hälfte gleich angenommen werden. Die erste Finsterniss fand im Punkte , die zweite in statt. Ferner sei die abzuziehende Prosthaphärese bei der ersten Finsterniss, die zu addirende bei der zweiten. Der Bogen enthält nun 159° 55′, wenn zu diesem = 4° 20′

Anmerkungen [des Übersetzers]

  1. [46] 316) Almagest IV. 9.
  2. [46] 317) Buch IV. Cap. 5.
  3. [46] 318) Die alten Ausgaben haben hier 23° 11′, während im Manuscripte des Copernicus 23° 16′ steht.