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Verkauf von Kunstwerken.

Die Preise der Kunstwerke sind im Ausstellungsbureau jederzeit zu erfragen.

Der Verkauf wird ausschliesslich durch das Ausstellungsbureau vermittelt.

Der Kaufpreis kann entweder gleich, oder nach Anzahlung von einem Drittel des Kaufpreises am Schlusse der Ausstellung entrichtet werden.

Kein Kunstwerk kann vor Schluss der Ausstellung abgegeben werden.




Zeichenerklärung zu dem nachstehendem Kataloge.

Die mit* bezeichneten Kunstwerke sind verkäuflich.

Das Zeichen [Ill.] bedeutet, dass der Katalog von dem Kunstwerke eine Abbildung enthält.




Zinkätzung und Druck von C. C. Meinhold & Söhne,
Königl. Hofbuchdruckerei, Dresden.