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von 241 Mk. 28 Pf. an den erwähnten Verein besteht, so ist der 1880er Reinertrag in Höhe von 146 M. 18 Pf. von dieser Forderung gekürzt worden, so dass sich das Gesammtguthaben an den Sächs. Künstlerunterstützungsverein noch auf 95 Mk. 10 Pf. beläuft Die andere Hälfte des Reinertrags an 146 M. 18 Pf. aber ist dem Fond zum Ankaufe von Gemälden überwiesen worden.

Der Fond zum Ankaufe von Werken sächsischer Künstler bestand hiernach am 31. Decbr. 1880 (einschliesslich der Zinsen bis zu diesem Tage) in einem Sparkassenbuche über 574 Mk. 81 Pf. und einer Gesammtforderung von 95 Mk. 10 Pf. an einen künftigen Reinertragsantheil des Sächsischen Künstlerunterstützungsvereins.

Dresden, den 14. Mai 1881.