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553 IX. Absch. Vom empir. Gebrauche des regul. etc. 553

werden kan) schlechthin von selbst anfangen. Aber von der Vernunft kan man nicht sagen: daß vor demienigen Zustande, daran sie die Willkühr bestimt, ein anderer vorhergehe, darin dieser Zustand selbst bestimt wird. Denn da Vernunft selbst keine Erscheinung und gar keinen Bedingungen der Sinnlichkeit unterworfen ist, so findet in ihr, selbst in Betreff ihrer Caussalität, keine Zeitfolge statt und auf sie kan also das dynamische Gesetz der Natur, was die Zeitfolge nach Regeln bestimt, nicht angewandt werden.

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 Die Vernunft ist also die beharrliche Bedingung aller willkührlichen Handlungen, unter denen der Mensch erscheint. Jede derselben ist im empirischen Character des Menschen vorher bestimt, ehe noch als sie geschieht. In Ansehung des intelligibelen Characters, wovon iener nur das sinnliche Schema ist, gilt kein Vorher, oder Nachher und iede Handlung, unangesehen des Zeitverhältnisses, darin sie mit anderen Erscheinungen steht, ist die unmittelbare Wirkung des intelligibelen Characters der reinen Vernunft, welche mithin frey handelt, ohne in der Kette der Naturursachen, durch äussere oder innere, aber der Zeit nach vorhergehende Gründe, dynamisch bestimt zu seyn, und diese ihre Freiheit kan man nicht allein negativ, als Unabhängigkeit von empirischen Bedingungen ansehen, (denn dadurch würde das Vernunftvermögen aufhören, eine Ursache der Erscheinungen zu seyn), sondern

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Immanuel Kant: Critik der reinen Vernunft (1781). Johann Friedrich Hartknoch, Riga 1781, Seite 553. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Kant_Critik_der_reinen_Vernunft_553.png&oldid=- (Version vom 18.8.2016)