Seite:Kant Critik der reinen Vernunft 515.png

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
515 IX. Absch. Vom empir. Gebrauche des regul. etc. 515

Erfahrung absolute begränzt. Denn ihr habt entweder keine Wahrnehmung, die euren empirischen Regressus schlechthin begränzt, und denn müßt ihr euren Regressus nicht vor vollendet halten, oder habt eine solche eure Reihe begränzende Wahrnehmung, so kan diese nicht ein Theil eurer zurückgelegten Reihe seyn (weil das, was begränzt, von dem, was dadurch begränzt wird, unterschieden seyn muß) und ihr müßt also euren Regressus auch zu dieser Bedingung weiter fortsetzen, und so fortan.

 Der folgende Abschnitt wird diese Bemerkungen durch ihre Anwendung, in ihr gehöriges Licht setzen.


Der
Antinomie der reinen Vernunft
Neunter Abschnitt.
Von dem
Empirischen Gebrauche des regulativen Princip’s
der Vernunft, in Ansehung aller cosmologischen
Ideen.

Da es, wie wir mehrmalen gezeigt haben, keinen transscendentalen Gebrauch, so wenig von reinen Verstandes- als Vernunftbegriffen giebt, da die absolute Totalität der Reihen der Bedingungen in der Sinnenwelt sich lediglich auf einen transscendentalen Gebrauch der Vernunft fusset, welche diese unbedingte Vollständigkeit von demienigen fodert, was sie als Ding an sich selbst

vor Kk 2 vor
Empfohlene Zitierweise:
Immanuel Kant: Critik der reinen Vernunft (1781). Johann Friedrich Hartknoch, Riga 1781, Seite 515. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Kant_Critik_der_reinen_Vernunft_515.png&oldid=- (Version vom 18.8.2016)