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Gegenstand der Anschauung, und mithin kein Correlatum der Welt, angetroffen wird, womit dieselbe im Verhältniß stehe, so würde das Verhältniß der Welt zum leeren Raum ein Verhältniß derselben zu keinem Gegenstande seyn. Ein dergleichen Verhältniß aber, mithin auch die Begränzung der Welt durch den leeren Raum, ist nichts; also ist die Welt, dem Raume nach, gar nicht begränzt, d. i. sie ist in Ansehung der Ausdehnung unendlich[1].


II. An-

  1. Der Raum ist blos die Form der äusseren Anschauung (formale Anschauung), aber kein wirklicher Gegenstand, der äusserlich angeschauet werden kan. Der Raum, vor allen Dingen, die ihn bestimmen (erfüllen oder begränzen), oder die vielmehr eine, seiner Form gemässe empirische Anschauung geben, ist, unter dem Nahmen des absoluten Raumes, nichts Anderes, als die blosse Möglichkeit äusserer Erscheinungen, so fern sie entweder an sich existiren, oder zu gegebenen Erscheinungen noch hinzu kommen können. Die empirische Anschauung ist also nicht zusammengesezt aus Erscheinungen und dem Raume (der Wahrnehmung und der leeren Anschauung). Eines ist nicht des andern Correlatum der Synthesis, sondern nur in einer und derselben empirischen Anschauung verbunden, als Materie und Form derselben. Will man eine dieser zween Stücke ausser der anderen setzen (Raum ausserhalb allen Erscheinungen) so entstehen daraus allerley leere Bestimmungen der äusseren Anschauung, die doch nicht mögliche Wahrnehmungen sind. z. B. Bewegung, oder Ruhe der Welt im unendlichen leeren Raum, eine Bestimmung des Verhältnisses beider untereinander, welche niemals wahrgenommen werden kan, und also auch das Prädicat eines blossen Gedankendinges ist.
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Immanuel Kant: Critik der reinen Vernunft (1781). Johann Friedrich Hartknoch, Riga 1781, Seite 429. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Kant_Critik_der_reinen_Vernunft_429.png&oldid=- (Version vom 18.8.2016)